BEHINDERTENHILFE IN

NIEDERÖSTERREICH

Der Mensch im Mittelpunkt


Landeshauptmann
Dr. Erwin Pröll

"Die Sozialhilfe hat jenen Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen." Dieser Satz steht als Einleitung im NÖ Sozialhilfegesetz. Es ist ein hoher Anspruch, der hier gestellt wird und dieser muß bei jeder Maßnahme für unsere behinderten Mitbürger Priorität haben. Wenn es uns schon in den meisten Fällen nicht möglich ist, die körperlichen und geistigen Behinderungen zu heilen, so müssen wir wenigstens alles daransetzen, die menschlichen und sozialen Benachteiligungen zu beseitigen und die nach wie vor bestehenden Barrieren aus Vorurteilen und Mißtrauen abzutragen.
Wie die vorliegende Broschüre zeigt, gibt es in unserem Heimatland Niederösterreich schon viele Menschen und Institutionen, die mit Engagement für die Sache der Behinderten tätig sind. Mit ihrer Hilfe und nicht zuletzt auch durch den unermüdlichen Einsatz von Frau Landeshauptmannstellvertreter Liese Prokop konnte schon viel erreicht werden. Dennoch bleibt noch genug zu tun!
An dieser Stelle möchte ich allen Mitbürgern, die sich haupt- oder ehrenamtlich um die Betreuung und Pflege von behinderten Menschen annehmen, recht herzlich danken. Diesen Dank verbinde ich mit der Bitte, auch weiterhin so menschlich und engagiert zu helfen.

Landeshauptmannstellvertreter
Liese Prokop

Im Rahmen der "blau-gelben" Sozialoffensive, die 1974 mit dem Beschluß des modernen NÖ Sozialhilfegesetzes gestartet wurde, spielte und spielt die Hilfe für behinderte Menschen eine besonders wichtige Rolle. Dies zeigt auch die vorliegende Broschüre mit ihrer Fülle von Hilfsmöglichkeiten und Betreuungsangeboten sehr deutlich. Sie soll ein Wegweiser sein, damit Sie sich in der Vielfalt der Ämter, Behörden und Institutionen besser zurechtfinden können, wenn Sie selbst einmal Hilfe brauchen oder einem behinderten Angehörigen oder einem behinderten Mitmenschen helfend zur Seite stehen wollen.
Dieses Heft zeigt aber auch, daß die gute Zusammenarbeit, die Partnerschaft zwischen verschiedenen kirchlichen und privaten Wohlfahrtsorganisationen und dem Land Niederösterreich ein Grundpfeiler der Sozialpolitik und besonders der Behindertenhilfe in unserem Land ist.
Gerade eine wirksame, auf ein Höchstmaß an Integration ausgerichtete Behindertenhilfe kann nicht einfach "angeordnet", von einer Handvoll Politikern und Beamten "gemacht" werden. Sie setzt den Abbau von Vorurteilen voraus und braucht die Mitarbeit vieler und das Verständnis aller Mitbürger unseres Landes.
Im Interesse aller wünsche ich, daß auch diese Broschüre ihren Teil dazu beiträgt und wünsche ihr gute Aufnahme und interessierte Leser.

Inhaltsverzeichnis

A. Einführung

B. Allgemeines

1. Ziele der NÖ Behindertenhilfe

2. Hilfen nach dem NÖ Sozialhilfegesetz

2.1. Wer kann eine Hilfe erhalten
2.2. Wo kann eine Leistung beantragt werden
2.3. Kostenbeitrag
2.4. Arten der Hilfen
a ) Heilbehandlung
b ) Orthopädische Versorgung
c ) Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
d ) Hilfe zur beruflichen Eingliederung
e ) Hilfe zum Lebensunterhalt
f ) Hilfe durch geschützte Arbeit
g ) Hilfe durch Unterbringung in geeigneten Einrichtungen
h ) Beschäftigungstherapie
i ) Persönliche Hilfe
j ) Fahrtkosten

C. Einrichtungen und Förderangebote

1. Kleinkind-/Vorschulalter - "Frühe Hilfen"

1.1. Ambulatorien
1.2. Frühförderung
1.3. Sonderkindergärten
1.4. Vorschulische Einrichtungen

2. Schulalter

2.1. Einrichtungen für geistig und mehrfach behinderte Kinder
2.2. Einrichtungen für körperbehinderte Kinder
2.3. Einrichtungen für sinnesbehinderte Kinder

3. Jugend- und Erwachsenenalter

3.1. Einrichtungen für geistig und mehrfach behinderte Menschen
3.2. Einrichtungen für körperbehinderte Menschen
3.3. Einrichtungen für sinnesbehinderte Menschen
3.4. Einrichtungen für psychisch behinderte Menschen
3.5. Einrichtungen für suchtkranke Menschen

4. Andere Förderangebote

4.1. Therapiestätten für cerebral-bewegungsgestörte Kinder und Jugendliche
4.2. Berufsausbildungen
4.3. Geschützte Werkstätten
4.4. Psychosoziale Clubs
4.5. Sonstiges

D. Behindertenhilfe in Zahlen

E. Pflegegeld

F. Wichtige Adressen

1. Amt der NÖ Landesregierung

2. Bezirksverwaltungsbehörden

3. Psychosozialer Dienst

4. Sachwalter- und Patientenanwaltschaft

5. Soziale und sozialmedizinische Dienste

6. Sozialversicherungen ( Krankenkassen )

7. Arbeitsmarktservice

8. Sonstige



A. Einführung

1967 ist in Niederösterreich das erste Behindertengesetz in Kraft getreten, dessen Bestimmungen dann 1974 in das NÖ Sozialhilfegesetz rezipiert worden sind. In den bald 30 Jahren seit 1967 gab es eine enorme Entwicklung auf dem Gebiet der Rehabilitation. Besonderen Vorrang hatte in dieser Zeit der Aufbau von internen und externen Einrichtungen für geistig behinderte Menschen.
Die in den 70er Jahren eingeleitete Psychiatriereform half, den Umdenkungsprozeß in Gang zu setzen, daß geistig behinderte Menschen nicht in geschlossene Pavillons der Psychiatrischen Krankenhäuser einzusperren sind, sondern vom Kleinkindalter an in speziellen Einrichtungen gefördert werden sollen.
Man ging in Niederösterreich den Weg, solche Rehabilitationseinrichtungen nicht prinzipiell durch das Land selbst zu schaffen, sondern Träger der freien Wohlfahrt wie Elternvereine, Caritas, Lebenshilfe usw. vertraglich zur Mitarbeit heranzuziehen. So entstand ein Netz von 83 Tagesheimstätten und Wohnheimen bzw. Wohngruppen für schulentlassene, geistig behinderte Menschen in Niederösterreich, in denen rund 2410 Personen intern oder extern betreut werden.
Große Anstrengungen wurden in den vergangenen Jahren auch bei der Eingliederung behinderter Mitbürger in den Arbeitsprozeß unternommen. So gibt es in Niederösterreich derzeit mehr als 1500 geschützte Arbeitsplätze und zwei gut funktionierende Geschützte Werkstätten mit über 250 behinderten Arbeitnehmern.
Besonderes Augenmerk wird auch auf die so wichtige Früherfasssung und Frühbehandlung gelegt. Durch Förderung von Ambulatorien, Elternvereinen und Gemeinden, die Therapien anbieten, will man die Therapieangebote möglichst in den Nah-raum des einzelnen behinderten Menschen bringen.

Nach dem Ausbau eines Netzes von Psychosozialen Diensten in ganz Niederösterreich wurden auch für psychisch Kranke Zentren mit Einrichtungen wie Tagesheimstätten, Wohn- und Übergangswohnheime, Beschäftigungstherapieeinrichtungen und eine geschützte Werkstätte ausgebaut bzw. neu geschaffen.
Durch die Entwicklungen auf dem Gebiete der Rehabilitation und Hilfe für behinderte Menschen und den Wunsch, den behinderten Menschen in Niederösterreich die jeweils beste Hilfe zukommen zu lassen, wurde das NÖ Sozialhilfegesetz mittlerweile zwölfmal novelliert. Eine der herausragendsten Änderun-gen war dabei sicherlich die mit 1/7/1992 wirksam gewordene Dezentralisierung eines Teiles der Hilfe für behinderte Men-schen. Um den Bedürfnissen dieser Personen entgegenzukommen wurden Hilfen wie Geschützte Arbeit, orthopädische Versorgung und Heilbehandlung direkt in den Entscheidungsbereich der Bezirksverwaltungsbehörden abgegeben, um die Hilfe noch näher an den betroffenen Bürger zu bringen.
Bürgerservice ist im Bereich der Hilfe für behinderte Menschen also kein Schlagwort, sondern wird tatsächlich gelebt!
Die vorliegende Broschüre soll einen Überblick über die Hilfen geben, die behinderte Personen in Niederösterreich erhalten können.

Dr. Charlotte Paredschneider


B. Allgemeines

1. Ziele der Behindertenhilfe in Niederösterreich

Allgemeine Zielsetzungen
Behindert zu sein - das bedeutet, daß der betreffende Mensch sich manchen Erschwernissen im Leben ausgesetzt sieht, und daß er benachteiligt ist in der Bewältigung von gesellschaftlichen Anforderungen. Ob es zum Beispiel um schulische oder berufliche Bildung geht, um Mobilität, um Berufstätigkeit, Freizeitgestaltung, wirtschaftliche Unabhängigkeit usw. - Behinderung bedeutet immer eine Benachteiligung in einem wichtigen Lebensbereich.
Daß diese Benachteiligung nicht zu einem Leben fernab der Gemeinschaft der Mitmenschen führt, daß es nicht zu Isolation und Aussonderung kommt, darin besteht das Ziel der Behindertenhilfe. Sie möchte jene Hilfestellungen und Dienstleistungen sicherstellen, durch welche behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgeglichen werden ("Nachteilsausgleich"), damit die betreffenden Menschen ein Leben führen können, das sich möglichst wenig von jenem der anderen Bürger des Landes unterscheidet.
Von den Fachleuten wird dieser Gedanke " Normalisierungsprinzip " genannt: es solle versucht werden, den behinderten Menschen ein Leben zu ermöglichen, das trotz aller Erschwernisse und Benachteiligungen unter möglichst normalen Umständen und Bedingungen geführt werden kann.
Auch mit dem Schlagwort " Integration " kann gut zum Ausdruck gebracht werden, worum es der Behindertenhilfe geht: behinderte Menschen sollen jene Hilfen erhalten, die erforderlich sind, um ihnen ein Leben mitten in der Gemeinschaft, als Bürger wie jeder andere, zu ermöglichen. Die Behindertenhilfe soll nicht nur hintanhalten, daß es zu Aussonderung kommt, sie soll vielmehr aktiv zur Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft beitragen.
Dies kann nur gelingen, wenn die Behindertenhilfe als "Hilfe zur Selbsthilfe" angelegt ist. Dem behinderten Menschen soll geholfen werden, daß er sich selbst weiterhelfen kann; er soll jene Hilfen erhalten, die er braucht, um möglichst unabhängig und selbstbestimmt zu leben.

Behindertenhilfe früher und heute
In den Anfängen der modernen Behindertenhilfe, vor nunmehr bald dreißig Jahren, ging es vor allem darum, möglichst zügig eine große Anzahl an Plätzen in Kindergärten, Schulen, Werkstätten und Wohnheimen zu schaffen. Der Aufbau solcher Einrichtungen mußte angesichts des großen Bedarfes rasch vor sich gehen, um behinderte Menschen vor der Unterbringung in Pflegeheimen oder der Abschiebung in Anstalten zu bewahren.
Dem großen Aufbaubedarf entsprechend, sah man in größeren, speziellen Einrichtungen die angemessene Lösung. Heute werden demgegenüber kleinere, regionale Einrichtungen und Dienste bevorzugt. Je mehr nämlich die Hilfsangebote - etwa Wohnplätze für behinderte Menschen - regional verfügbar sind, desto mehr können die Bindungen zur Herkunftsfamilie und zum vertrauten Umfeld aufrecht bleiben. Kleine, regionale Einrichtungen sind obendrein flexibler und können mit höherer Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung rechnen.
Je mehr nach der Phase des raschen Aufbaues der akuteste Bedarf abgedeckt war, desto mehr Beachtung konnten qualitative Aspekte gewinnen. So kommt es heute zunehmend in das Bewußtsein, daß die Qualität der Behindertenhilfe daran zu messen ist, was sie dem einzelnen Menschen an Verbesserung der Lebensqualität bringt. Eine solche Sichtweise kann als "ergebnisorientierte" bezeichnet werden. Wir schauen nicht mehr nur darauf, daß es möglichst viele Plätze gibt, daß alle "versorgt" sind, wir wollen vielmehr durch die Behindertenhilfe erreichen, daß dem einzelnen Menschen und seinen individuellen Bedürfnissen möglichst gut entsprochen wird.
Von der Behindertenhilfe ist somit in Hinkunft zunehmend "Individualisierung" und "Bedürfnisorientierung" gefordert, wenn sie als ihr Ziel die Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen anerkennt.
Welche Konsequenzen das hat, kann an zwei Beispielen aufgezeigt werden: Noch vor wenigen Jahren war klar, was z.B. unter einem "Wohnplatz" oder - wie es hieß - einer "internen Unterbringung" zu verstehen ist; es war auch klar, was mit "Beschäftigungstherapie" gemeint ist, usw.. Mittlerweile hat eine Entwicklung eingesetzt, die sicherlich in ein wesentlich differenzierteres, viel breitgefächerteres System an Angeboten münden wird. So werden unter "Wohnplatz" sehr unterschiedliche Lösungen gelten können - von Intensivbetreuung mit Pflege bis hin zu teil- oder nur noch ambulant betreuten Wohnformen. Ebenso wird "Beschäftigungstherapie" vielleicht nicht mehr ausschließlich in Tagesheimstätten vorzufinden sein, sondern vermehrt auch im Rahmen von integrativen Modellen, etwa in Kooperation mit Firmen und Gemeinden. Auch die international diskutierten Modelle der "Arbeitsassistenz" und des "Job Coaching" werden neue Lösungen mit sich bringen.
Von seiten der Verwaltung wird man sich somit nicht mehr auf einige wenige, genau definierte Modelle und Lösungsmuster stützen können. Was im Interesse der Lebensqualität behinderter Menschen an Individualisierung und Bedürfnisorientierung gefordert ist, bringt nämlich für die Verwaltung manche Herausforderung mit sich. Sich diesen zu stellen, wird ein Schwerpunkt der nächsten Jahre sein.
Professionalisierung
Die Anfänge der modernen Behindertenhilfe waren getragen von einigen Pionieren, die mit viel Einsatz und visionärem Elan die Schaffung von Einrichtungen und Hilfen betrieben. Die Triebfedern dieses Einsatzes waren Idealismus und ein "Herz am rechten Fleck".
Heutzutage reichen Idealismus und ein gutes Herz sicherlich nicht mehr aus, um den Ansprüchen an die Qualität der Behindertenhilfe Genüge zu tun. Selbstverständlich bleiben Engagement und Mitmenschlichkeit auch weiterhin unabdingbare Fundamente der Behindertenarbeit, allerdings muß fachliches Wissen und theoretisch fundierte Kompetenz hinzukommen.
Die Behindertenhilfe befindet sich derzeit - nach der Phase des Pioniergeistes und des zügigen Aufbaues - in einer Phase der Professionalisierung. Einerseits sind es die Organisationen und deren Management, die sich um eine neue, den geänderten Anforderungen entsprechende Gestaltung und Strukturierung bemühen, andererseits macht die Professionalisierung auch vor der direkten Arbeit mit dem behinderten Menschen nicht Halt. Es sind neue, spezifische Ausbildungsformen entstanden, die den Helfern und Betreuern eine gute, theoretisch fundierte Qualifizierung bieten wollen. Auf Basis dieser Ausbildungsgänge hat sich mancher neue Berufsstand entwickelt - wie z.B. Behindertenpädagog/inn/en, Frühförderinnen, Fachbetreuer/innen, usw.
So wie jeder neue Berufsstand, bemühen sich auch diese um eigene Berufsbilder und um gesetzliche Anerkennung. Diese legitimen Anliegen warten derzeit noch auf entsprechende Umsetzung, etwa auf Verankerung in landesgesetzlichen Bestimmungen. Gerade in Zeiten des Europäischen Zusammenwachsens ist die Anerkennung eines Berufsstandes samt entsprechendem Berufsbild überaus wichtig, da sonst jene Menschen, die einen helfenden Beruf ergreifen, sehr leicht in anderen Ländern und auch gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligt werden.
Bei aller notwendigen Weiterentwicklung und Professionalisierung der Behindertenhilfe muß freilich sorgfältig darauf geachtet werden, daß dadurch nicht die ursprünglichen Formen der zwischenmenschlichen Hilfe - etwa in der Nachbarschaft und auf Gemeindeebene - weiter zurückgedrängt werden. Es wäre falsch zu glauben, daß ausschließlich professionelle Hilfe eine gute Hilfe sein kann, obendrein würde eine solche Linie sehr bald zu Unfinanzierbarkeit führen.
So ist es die Aufgabe der Behindertenhilfe, einerseits für entsprechende Professionalisierung zu sorgen und andererseits die unterschiedlichsten Formen der zwischenmenschlichen Hilfen in Familie und Nachbarschaft zu unterstützen.


2. Hilfen nach dem NÖ Sozialhilfegesetz

Die "Hilfe für behinderte Menschen" wird in Abschnitt III des NÖ Sozialhilfegesetzes geregelt. Nachfolgend ein kurzer Überblick:

2.1. Wer kann eine Hilfe erhalten

Eine Person kann nach dem NÖ Sozialhilfegesetz Leistungen in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
1. Sie muß österreichischer Staatsbürger sein ( in besonderen Ausnahmefällen und bei Zutreffen bestimmter Voraussetzungen kann jedoch der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgesehen werden ),
2. sie muß ihren ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben und
3. sie muß dem Personenkreis der behinderten Menschen im Sinne des NÖ SHG angehören.

Zu diesem Personenkreis gehört jemand dann, wenn er

Personen, bei denen eine solche Beeinträchtigung in absehbarer Zeit zu erwarten ist, sind ebenfalls als behindert einzustufen.

2.2. Wo kann eine Leistung beantragt werden

Die Bezirksverwaltungsbehörden sind zuständig für: Das Amt der NÖ Landesregierung ist zuständig für:

2.3. Kostenbeitrag

Um die Hilfe für behinderte Personen nicht nach dem Gießkannenprinzip zu verteilen und um eine soziale Ausgewogenheit sicherzustellen, wird bei der Hilfe für behinderte Menschen bis auf wenige Ausnahmen ein Kostenbeitrag verlangt.
Das bedeutet, daß die behinderte Person selbst und die unterhaltspflichtigen Angehörigen dem Land Niederösterreich einen Beitrag zu leisten haben, der vom Einkommen und der Familiengröße abhängig ist.

2.4. Arten der Hilfen

a ) Heilbehandlung
Die Maßnahmen der Heilbehandlung umfassen die Vorsorge für Hilfe durch Ärzte und sonstige medizinische Fachkräfte, für Heilmittel, Heilbehelfe, sowie die Pflege in Kranken- und Kuranstalten und sonstigen geeigneten Einrichtungen, soweit diese Leistungen nicht von der Krankenkasse oder einem ande-ren Sozialversicherungsträger erbracht werden. Die Heilbehandlung soll zur Behebung, zur erheblichen Besserung oder Linderung des Leidens oder Gebrechens beitragen.
Im besonderen fallen in die Heilbehandlung:
b ) Orthopädische Versorgung
Die orthopädische Versorgung umfaßt die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln. wenn dadurch die Leistungsfähigkeit der behinderten Person erhöht oder die Folgen ihres Leidens oder Gebrechens erleichtert werden. Zur orthopädischen Versorgung zählen auch Kosten für die Reparatur von Hilfsmitteln und deren Ersatz, wenn sie verlorengegangen sind.
Die Beihilfe wird unter Berücksichtigung eines zumutbaren Einsatzes der Eigenmittel des behinderten Menschen sowie der unterhaltspflichtigen Angehörigen errechnet.
Gefördert werden Prothesen, Mieder, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Hörgeräte, etc. Aber auch Beihilfen für Personenkraftwagen oder für behindertengerechte Hausumbauten gehören hier dazu.
c ) Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
Die Hilfe zu einer angemessenen Erziehung und Schulbildung umfaßt die Tragung der durch die Behinderung bedingten Kosten der Erziehung und Schulbildung. Dazu gehören insbesondere die Kosten:
d ) Hilfe zur beruflichen Eingliederung
Die Hilfe zur beruflichen Eingliederung umfaßt:
e ) Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt wird bewilligt, wenn ein behinderter Mensch entweder Heilbehandlung, Hilfe zur Erziehung und Schulbildung, Hilfe zur beruflichen Eingliederung oder Beschäftigungstherapie erhält, das 18. Lebensjahr vollendet hat und sein Einkommen eine bestimmte Höhe nicht erreicht.
Bei der Berechnung der Hilfe zum Lebensunterhalt wird das Einkommen der im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt.
f ) Hilfe durch geschützte Arbeit
Hilfe durch geschützte Arbeit kann Personen bewilligt werden, die durch ihre Behinderung bei der Ausübung ihres Berufes beeinträchtigt sind.
Hier gibt es zwei Arten: Ziel dieser Hilfe ist die Integration behinderter Menschen ins Berufsleben und die Absicherung des Dienstverhältnisses. Zu diesem Zweck wird dem Arbeitgeber eine Beihilfe bezahlt.
g ) Hilfe durch Unterbringung in geeigneten Einrichtungen
Behinderte Arbeitnehmer, die nicht ohne fremde Unterstützung wohnen können, haben die Möglichkeit, in einer speziell (baulich oder betreuungsmäßig) eingerichteten Wohnform Platz zu finden.
Diese Hilfemaßnahme kann auch neben der Hilfe durch geschützte Arbeit bewilligt werden.
h ) Beschäftigungstherapie
Sind bei einem behinderten Menschen trotz Förderung und Betreuung die Voraussetzungen für die Vermittlung auf einem Arbeitsplatz am freien Arbeitsmarkt ( auch in Form von geschützter Arbeit ) nicht oder nicht mehr gegeben, so kann ihm zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft die Tätigkeit in einer Behinderteneinrichtung bewilligt werden.
i ) Persönliche Hilfe
Wenn eine behinderte Person bei der Eingliederung in das Berufsleben oder in die Gesellschaft psychische oder soziale Probleme hat, kann ihr persönliche Hilfe bewilligt werden.
Die persönliche Hilfe erfolgt durch Beratung des behinderten Menschen und seiner Angehörigen und ist unabhängig von anderen Hilfemaßnahmen nach dem NÖ Sozialhilfegesetz.
j ) Fahrtkosten
Dem behinderten Menschen sind Fahrtkosten zu ersetzen, die ihm im Zusammenhang mit bestimmten Hilfen nach dem NÖ Sozialhilfegesetz erwachsen.
Die Höhe des Fahrtkostenersatzes richtet sich danach, ob die behinderte Person ein öffentliches Verkehrsmittel - eventuell mit einer Begleitperson - benutzen kann, oder ob sie auf einen PKW angewiesen ist.


C. Einrichtungen und Förderangebote


So vielfältig die Bedürfnisse sind, die unterschiedliche Behinderungen in verschiedenen Lebenslagen und Lebensabschnitten mit sich bringen, so vielfältig muß auch das Angebot an Einrichtungen und Hilfen sein.
In Niederösterreich ist eine Vielzahl an sehr unterschiedlichen Angeboten verfügbar. Das folgende Kapitel beinhaltet eine komplette Auflistung aller derzeit bestehenden Einrichtungen.
Der Darstellung liegt folgende Systematik zugrunde:
Erstens: Reihung nach Lebensalter:
Abschnitt 1: Kleinkindalter, Vorschulalter
Abschnitt 2: Schulalter
Abschnitt 3: Jugend- und Erwachsenenalter
Innerhalb dieser Kapitel erfolgt - soweit möglich - eine weitere Gliederung nach der Art der Behinderung.

1. Kleinkind-/Vorschulalter - "Frühe Hilfen"

Ein Kind, das in seiner Entwicklung gefährdet oder behindert ist, kann unterschiedlicher Hilfen bedürfen. Das Gesamt dieser unterschiedlichen Hilfen umfaßt medizinische, therapeutische, psychologische, pädagogische und sozialarbeiterische Angebote. Alle diese Hilfen zusammen bilden ein System, das "Frühe Hilfen" genannt wird.
Damit "Frühe Hilfen" einsetzen können, muß eine sogenannte "Früherkennung" erfolgt sein. Der "Mutter-Kind-Paß" bildet im Sinne der Früherkennung ein wichtiges Instrumentarium: er sieht eine Reihe von Untersuchungen durch Kinderfachärzte und andere Spezialisten vor, von der Geburt bis zum 4. Lebensjahr. Werden Störungen erkannt, können weiterführende Untersuchungen oder entsprechende Hilfsmaßnahmen veranlaßt werden.
Eine besondere Bedeutung im System der "Frühen Hilfen" haben die Ambulatorien mit ihrem sehr umfassenden Gesamtangebot. Eine weitere Form der Hilfe stellt die sogenannte "Frühförderung/Früherziehung" dar.

1.1. Ambulatorien

Im Aufbau der "Frühen Hilfen" leisteten die Ambulatorien den ersten und wichtigsten Beitrag. Sie sind heute fast flächendeckend ausgebaut und beinhalten ein Gesamtangebot an "Frühen Hilfen".
Ambulatorien sind spezialisiert auf eine sehr eingehende, multiprofessionell gestaltete Entwicklungsdiagnostik. Dabei kann es in der Regel nicht bei einer einmaligen Untersuchung bleiben, da Entwicklungsdiagnostik in den meisten Fällen als Verlaufsdiagnostik angelegt sein muß. Je nach Ergebnis, können die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden, die in medizinischer Behandlung, in Therapie unterschiedlichster Art, in spezieller pädagogischer Förderung oder in Beratung der Eltern besteht. All diese Leistungen können im Ambulatorium in Anspruch genommen werden.
Die Angebote der Ambulatorien sind nicht nur Kindern im Vorschulalter vorbehalten, sondern können bis zum Jugendalter, teilweise auch darüber hinaus, in Anspruch genommen werden.

a ) Therapieangebote in den Ambulatorien:
Die Therapieangebote in den Ambulatorien können mit Facharzt- bzw. Überweisungsschein der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Die Behandlung erfolgt ohne stationäre Aufnahme.
Bei aller Unterschiedlichkeit der einzelnen Ambulatorien gibt es in etwa folgende Angebote:
Medizin
Kinderneuropsychiatrie sowie heilpädagogische Diagnostik und Therapie, Entwicklungsdiagnostik, Orthopädie
Psychologie
Test und Beratung, Spieltherapie, Elterngespräche und Gruppenarbeit
Sozialberatung
Bei sozialen und finanziellen Problemen wird Beratung und Unterstützung angeboten
Physiotherapie
Das motorisch gestörte Kind erfährt normale Bewegungsempfindungen und holt Entwicklungsrückstände auf. Jede Verbesserung motorischer Grundfunktionen ( wie Kopf-halten, Greifen, Drehen, Sitzen, Stehen, Gehen ) hilft dem behinderten Kind in seiner Gesamtentwicklung zur Selbständigkeit.
Beschäftigungstherapie
Beschäftigungstherapie bei Kindern richtet sich nach dem Alter und der individuellen Problematik. Training der Grob- und Feinmotorik, Entwicklungs- und Spielförderung, Übung von Alltagsfunktionen und Wahrnehmungsförderung, Vorschultrainingsprogramme, Spielzeug- und Hilfsmittelberatung
Sprachtherapie
Behandlung von Sprech-, Stimm- und Hörstörungen,
Sprachentwicklungsverzögerungen, Aphasien, Audiometrische Untersuchung, Einschulung auf das Carba-Linguaduc-System ( Kommunikationshilfe für Schwerstbehinderte )
Heilpädagogische Beratung
Spielförderung und Sprachanbahnung, Üben der täglichen Verrichtungen, Kindergartenvorbereitung
Musiktherapie und Rhythmik
Malen und Töpfern
Schwimmen und Hippotherapie

b ) Ambulatorien der Vereinigung zugunsten körper-
und mehrfachbehinderter Kinder und Jugendli cher für Wien, Niederösterreich und Burgenland
Vereinssitz:
Märzstraße 122, 1150 Wien,
Tel. 01/9826154 ( bzw: 9854591 )

Standorte der Ambulatorien des Vereines

Amstetten
Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche
Anton Schwarz-Straße 10, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/25690

Mistelbach
Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche
Pater Helde-Straße 10, 2130 Mistelbach,
( Außenstelle von Strebersdorf ):
Tel. 02572/3740 ( bzw. 3741 )

Wien 15.
Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche
Märzstraße 122, 1150 Wien,
Tel. 01/9826154 ( bzw: 9854591 )

Wien 17.
Ambulatorium für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche
Wattgasse 96-98, 1170 Wien,
Tel. 01/455726

Wien 21.
Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche,
Jara Benes-Gasse 16, Strebersdorf, 1210 Wien,
Tel. 01/2921477, ( bzw. 2926555 )

Wr. Neustadt
Therapiezentrum Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche
Ungargasse 31, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/27569, ( bzw. 29186 )

c ) Ambulatorien anderer Rechtsträger
Gmünd
Verein für ganzheitliche Förderung
Conrathstraße 22, 3950 Gmünd,
Vereinssitz:
Verein für ganzheitliche Förderung
Kremserstraße 1, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/54872

Sallingberg
Verein für ganzheitliche Förderung
3525 Sallingberg 120,
Vereinssitz:
Verein für ganzheitliche Förderung
Kremserstraße 1, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/54872

St. Pölten
Ambulatorium Sonnenschein des Vereines
Diagnose- und Behandlungszentrum für behinderte Kinder und Jugendliche St. Pölten:
Birkengasse 53, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/75840

Waidhofen/Thaya
" Haus der Zuversicht "
Ambulatorium für körper und mehrfachbehinderte
Kinder und Jugendliche
Badgasse 5, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/53706

Zwettl
Ein Ambulatorium in Zwettl ist derzeit in Planung


1.2. Frühförderung

Relativ neu ist in Niederösterreich das Angebot der "Frühförderung", die auch als "Früherziehung", "Erziehungshilfe" oder als "Pädagogische Frühförderung" bezeichnet werden kann.
Angeboten wird sie von verschiedenen Trägerorganisationen, und zwar in zwei Formen: Frühförder-Einheiten dauern in der Regel 90 Minuten und fin-den wöchentlich statt. Frühförderung endet, wenn das Kind ohnehin eine regelmäßige Betreuung und Förderung - etwa im Kindergarten - erhält.
Von den Eltern wird ein Kostenbeitrag verlangt, der derzeit S 150,- pro Frühfördereinheit beträgt.
Die Aufgabe der Frühförderung besteht darin, daß das behinderte oder entwicklungsgefährdete Kind positive Anregungen für die Entfaltung seiner Fähigkeiten und für seine Persönlichkeitsentwicklung erhält. Es geht aber auch darum, daß die Eltern in ihrem Bemühen um das Kind gestützt werden, indem ihnen Informationen und Anregungen gegeben werden. Alles, was in der Frühförderung mit dem Kind an konkreten Übungen und Spielen gemacht wird, soll gleichzeitig den Eltern Beispiele und Hilfen für die Erziehung und Förderung geben.
Frühförderung wendet sich somit an Eltern, deren Kinder während der ersten Lebensjahre insbesondere in ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung eine spezielle Unterstützung brauchen.

a ) Frühförderstellen für geistig behinderte Kinder
Klosterneuburg
Frühförderstelle der Kindersozialdienste St. Martin
Martinstraße 40, 3400 Klosterneuburg,
Tel. 02243/2289

Krems
Frühförderstelle des NÖ Hilfswerkes
Lederergasse 13, 3500 Krems,
Tel. 02732/77297

Leobersdorf
Frühförderstelle des NÖ Hilfswerkes
Hörbigerstraße 2, 2544 Leobersdorf,
Tel. 02256/65361/13414

Ternitz
Frühförderstelle des Vereines der Eltern geistig und
körperlich behinderter Kinder für den
Bezirk Neunkirchen
Lobengasse 22, 2630 Ternitz,
Tel. 02630/36511

Tulln
Frühförderstelle der Lebenshilfe Niederösterreich
Anton Brucknerstraße 9 A, 3430 Tulln,
Tel. 02272/4712

b ) Frühförderstellen für sinnesbehinderte Kinder
St. Pölten
Verein zur Förderung hörbehinderter Kinder
Stattersdorfer Hauptstraße 109, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/253184

Wien
ARGE Frühbetreuung für sehgeschädigte Kinder
in Wien, NÖ und Bgld.
Wittelsbachstraße 5, 1020 Wien,
Tel. 01/7294565


1.3. Sonderkindergärten

Integration bedeutet, daß Behinderung nicht nur in ihrer körperlichen, geistigen, psychischen Komponente oder als Sinnesbehinderung wahrgenommen wird, sondern sie will auch dem sozialen Behindertwerden ganz wesentlich entgegenwirken.
Daher kann eine gesellschaftliche Integration am ehesten gelingen, wenn das Zusammenleben behinderter und nichtbehinderter Menschen bereits im Kleinkindalter beginnt. Die Integration stützt sich also auf das soziale Umfeld und sollte nicht nur ein Problem der Angehörigen sein. Es bedarf der Beratung der Eltern, die sich zwischen integrativer Erziehung und Sondereinrichtung entscheiden müssen, je nachdem, wo sie die Entwicklungschancen ihres Kindes am besten gewahrt sehen.
Die Institution Kindergarten hat die Förderung der persönlichen Entwicklung aller Kinder, den Aufbau von sozialen Kontakten und soziales Lernen zum Ziel.
Die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern im Kindergarten bietet daher die Grundvoraussetzung, die gerade behinderten Kindern und ihren Familien drohende Gefahr einer sozialen Isolierung abzuwenden. Die Integrationsbestrebungen kommen aber immer allen Kindern zugute, wenn sie im gemeinsamen Spiel das soziale Miteinander einüben, wenn sie wechselseitig lernen, Anforderungen zu bewältigen sowie Spannungen und Konflikte in Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft auszutragen.
Seit einigen Jahren wird im niederösterreichischen Kindergartenbereich die gemeinsame Betreuung und Förderung behinderter und nichtbehinderter Kinder in einem immer breiter angelegten Rahmen erprobt und verwirklicht.
Das Amt der NÖ Landesregierung hat eine Beratungsstelle für Integration in NÖ Kindergärten eingerichtet. Diese Beratungsstelle steht Eltern, Vertretern der Gemeinden und Mitarbeitern der Kindergärten zur Verfügung, wenn es um die Gestaltung einer pädagogischen und therapeutisch förderlichen Integration im Kindergartenalter geht.

Der Standort dieser Beratungsstelle ist:
St. Pölten
Amt der NÖ Landesregierung, Abt. VIII/6,
Beratungsstelle für Integration in NÖ Kindergärten,
Neugebäudeplatz 1, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/57500


1.4. Vorschulische Einrichtungen

Die vorschulische interne Betreuung von Kindern ist selten. Gewisse Behinderungen ( schwere körperliche Behinderung, Mehrfachbehinderungen, deutliche Verhaltensauffälligkeiten oder Persönlichkeitsstörungen ) erfordern manchmal aber auch für so kleine Kinder, daß sie zur gezielten Betreuung und Förderung in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden müssen. Die Förderschwerpunkte liegen hier vor allem bei der lebenspraktischen Förderung ( Erlernen der Alltagsroutine, Selbsthilfebereich ) und basaler Stimulation. Wenn nötig werden auch Physiko-, Sprach- und Musiktherapie für diese Kinder angeboten.

Dafür gibt es folgende Einrichtungen:

Loosdorf
Kinderheim der Schulschwestern
Ledochovskastraße 1, 3382 Loosdorf,
Tel. 02754/6377

Perchtoldsdorf
Kinderheim Schwedenstift des Landes NÖ
Leonhardiberggasse 10, 2380 Perchtoldsdorf,
Tel. 01/860127

Für eine vorübergehende Unterbringung, etwa zu einer eingehenden heilpädagogischen Diagnostik, steht folgende Einrichtung zur Verfügung:

Hinterbrühl
Heilpädagogische Station des Landes NÖ
Fürstenweg 8, 2371 Hinterbrühl,
Tel. 02236/22673 od. 22674


2. Schulalter

Während in früheren Jahren eine gute schulische Bildung für ein behindertes Kind oftmals nur in speziellen Einrichtungen zu bekommen war und dies notwendigerweise mit einer internatsmäßigen Unterbringung einherging, ist in den letzten Jahren eine spezielle Beschulung zunehmend regional verfügbar geworden. Einerseits wurden die Sonderschulen ausgebaut, andererseits hat die seit 1994 geltende neue Schulgesetzgebung zur Integration behinderter Kinder in wohnortnahe Schulen beigetragen.
Zusätzlich können Familien mit einem behinderten Kind heute auch viele Unterstützungen in Anspruch nehmen, sodaß ihre "Tragfähigkeit" erhöht wird und eine außerfamiliäre Unterbringung daher immer seltener wird.
Diese Entwicklung, daß ein behindertes Kind, das in die Schule kommt, nicht mehr fast zwangsläufig internatsmäßig untergebracht werden muß, ist überaus erfreulich.
Trotzdem sind nach wie vor Einrichtungen für die außerfamiliäre Unterbringung behinderter Kinder erforderlich.

2.1. Einrichtungen für geistig und mehrfach behinderte Kinder

Wenn heutzutage ein geistig oder mehrfach behindertes Kind einen außerfamiliären Platz braucht, dann bestehen in der Regel schwerwiegende Gründe: entweder ist das Kind so schwer behindert, daß die Familie die erforderliche Betreuung und Pflege trotz aller Hilfen nicht leisten kann, oder aber die Familie ist wegen sozialer oder anderer Probleme von vornherein in ihrer Funktionalität eingeschränkt. Erst recht wird eine Fremdunterbringung erforderlich, wenn beide Momente zusammenkommen.
Für die Heime bringt dies große neue Herausforderungen mit sich, die nur durch erhöhte Fach- und Personalressourcen bewältigt werden können. Da sich obendrein Heime heute nicht mehr als Familienersatz, sondern als Familienergänzung sehen, stellen sich neue Aufgaben in der Elternarbeit.

Hinterbrühl
Heilpädagogische Station des Landes NÖ
Fürstenweg 8, 2371 Hinterbrühl,
Tel. 02236/22 673
Eine Aufnahme ist nur für befristete Zeit zum Zwecke der heilpädagogischen Diagnostik und Therapie möglich.

Hinterbrühl
NÖ Landesjugendheim
Urlaubskreuzstraße 15, 2371 Hinterbrühl,
Tel. 02236/48 521-0

Loosdorf
Kinderheim der Schulschwestern
Ledochovskastraße 1, 3382 Loosdorf,
Tel. 02754/6377

Neulengbach
Theresienkinderheim des Provinzialates der
Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz
Kohlreithstraße 4, 3040 Neulengbach,
Tel. 02772/52342-14

Rogatsboden
Behindertenschule
( mit Nachmittagsbetreuung )
Rogatsboden 27, 3251 Purgstall,
Tel. 07482/422750-5

Waidhofen/Ybbs
NÖ Landesjugendheim Reichenauerhof
Weyrer Straße 81, 3340 Waidhofen/Ybbs,
Tel. 07442/55511 oder 55512

Wien - Mauer
Karl Schubert Schule für Seelenpflege-bedürftige
Kinder und Jugendliche ( Ganztagsschule )
Endresstraße 99, 1230 Wien,
Tel. 01/8881320

Wien 19.
Kinderheim " Am Himmel " der Caritas der
Erzdiözese Wien
Gspöttgraben 5, 1190 Wien,
Tel. 01/3697680

Wien 19.
Clara-Fey-Kinderdorf der Kongregation der
Schwestern vom armen Kinde Jesus
Stefan Esders-Platz 1, 1190 Wien,
Tel. 01/321431


2.2. Einrichtungen für körperbehinderte Kinder

Körperbehinderte Kinder sollen nach Möglichkeit in die Regelschule vor Ort integriert werden, das gilt als allgemein anerkanntes Ziel. Durch den Einsatz von Lehrern und Eltern, durch entsprechende bauliche Veränderungen oder durch die Bereitstellung von Hilfskräften kann dies manchmal ohne allzu gro-ßen Aufwand verwirklicht werden. Dennoch kann eine spezielle Beschulung erforderlich sein, es kann auch Bedarf an einen Wohnplatz bestehen.

Leonding bei Linz, OÖ
Kinderdorf St. Isidor für behinderte Kinder
4061 Leonding/Linz
Tel. 0732/67910

Wien 3.
Höhere technische Bundeslehranstalt,
Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule
( mit Internat )
Juchgasse 27, 1030 Wien,
Tel. 01/7135359

Wr. Neustadt
Waldschule Wr. Neustadt, Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation
Im Föhrenwald 3, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/23162
Jedes Jahr findet hier ein 3-wöchiger Urlaub für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche statt.

2.3. Einrichtungen für sinnesbehinderte Kinder

Die Funktionsfähigkeit des Seh- und Hörsinnes kann in sehr unterschiedlichem Ausmaß eingeschränkt sein. Je schwerer die Behinderung, desto eher sind spezielle fachliche Hilfen erforderlich, die oftmals nur in bestimmten, spezialisierten Einrichtungen angeboten werden.
Die folgenden Einrichtungen stehen für niederösterreichische Kinder mit Sinnesbehinderungen bereit:

Linz
Institut für Hör- und Sehgeschädigte
Kapuzinerstraße 40, 4020 Linz,
Tel. 0732/771366-0

St. Pölten
Volksschule Stattersdorf
Volksschule für hörbehinderte Kinder
Stattersdorfer Hauptstraße 109, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/253184-0

Wien 2.
Bundesblindenerziehungsinstitut
Aö Schule der Stadt Wien
Wittelsbachstraße 5, 1020 Wien,
Tel. 01/7280483-0

Wien 4.
Sonderschule für hörbehinderte Kinder
Aö. Schule der Stadt Wien
Waltergasse 16, 1040 Wien,
Tel. 01/5057542

Wien 13.
Bundesinstitut für Gehörlosenbildung
Maygasse 25, 1130 Wien,
Tel. 01/8046364

Wien 15.
Sonderschule für sehbehinderte Kinder
Aö. Schule der Stadt Wien
Zinckgasse 12-14, 1150 Wien,
Tel. 01/9825191


3. Jugend- und Erwachsenenalter

Das Ziel der Behindertenhilfe besteht in einer möglichst weitgehenden sozialen und beruflichen Eingliederung behinderter Menschen. Wie weit man auf dem Weg zu diesem Ziel kommt, wie weit es also tatsächlich zu einer beruflichen und sozialen Eingliederung kommt, hängt sehr stark von Art und Schwere der Behinderung ab.
Trotz aller Bildungs- und Förderbemühungen bleiben viele behinderte Menschen auch im Erwachsenenalter auf dauerhafte soziale Hilfe und Unterstützung, auf Lebensbegleitung ange-wiesen.
Da man - so eine Forderung des Normalisierungsprinzipes - zwischen Wohn- und Tages- bzw. Beschäftigungsbereich möglichst stark trennen soll, haben sich im wesentlichen zwei Arten von Einrichtungen entwickelt:
* Wohnstätten unterschiedlichster Art und Größe und mit unterschiedlichster Betreuungsintensität,
* Tagesheimstätten oder Beschäftigungstherapie-Werkstätten.

3.1. Einrichtungen für geistig und mehrfach behinderte Menschen

Die moderne Gesellschaft stellt hohe Anforderungen an die intellektuellen Fähigkeiten der Menschen, man denke nur an die gestiegenen Bildungsstandards, an den Umgang mit neuen Technologien, usw.. Menschen mit einer geistigen Behinderung sind so gesehen besonders benachteiligt und brauchen weitreichende Hilfen, um trotz allem ein möglichst normales Leben inmitten der Gesellschaft führen zu können.
Obwohl geistig behinderte Menschen bei entsprechender Förderung ein hohes Maß an Selbständigkeit und Selbstbestimmung erreichen können, bleiben viele dennoch auf mehr oder weniger umfassende Anleitung und Begleitung angewiesen, wie sie vor allem in Wohn-Einrichtungen und in Tagesheimstätten geleistet wird.
Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen bilden die weitaus größte Gruppe jener, die auch noch im Erwachsenenalter, meistens ein Leben lang, Betreuung und Begleitung, also "Lebensbegleitung", brauchen.

a ) Tagesheimstätte
Die Tagesheimstätte für geistig und mehrfach behinderte Menschen - oft auch "Behindertenwerkstätte" genannt - ist die zahlenmäßig größte Art von Behinderteneinrichtung, die es in Niederösterreich gibt.
Mit dem Aufbau der Tagesheimstätten ist begonnen worden, als die erste Nachkriegs-Generation behinderter Kinder die "Schwerstbehinderten-Schule" beendet hatte, und als es darum ging, die guten Erfolge, die durch diesen neuen Schultyp in der Förderung der behinderten Kinder erzielt worden waren, auf eine sinnvolle und altersentsprechende Art weiterzuführen bzw. zu ergänzen. Ohne eine solche Einrichtung hätte es für Familien nur weiterhin die Alternative gegeben, entweder ihr behindertes Kind ganz zu Hause zu lassen oder es außer Haus unterzubringen, was damals aber nur in Pensionistenheimen und Anstalten möglich gewesen ist. Verständlich, daß viele Fachleute und Eltern nach einem Ausweg suchten, was letztlich in den Aufbau von Tagesheimstätten mündete.
Im Jahr 1975 ist die erste Tagesheimstätte in Schrems im Waldviertel, geführt von der Caritas der Diözese St. Pölten, eröffnet worden. Viele weitere folgten, und heute gibt es in jedem Bezirk zumindest eine Tagesheimstätte. Das Gesamtangebot aller derzeit bestehenden 44 Tagesheimstätten umfaßt 1500 Plätze. Getragen werden sie alle von kirchlichen und privaten Trägerorganisationen.
Zielgruppe
Die Tagesheimstätte ist konzipiert für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Jugend- und Erwachsenenalter ab Beendigung der Schulpflicht.
Leichter behinderte Jugendliche werden nur aufgenommen, wenn eine berufsorientierte Ausbildung (wie z.B. Vorbereitungskurs, Anlehre, Lehre) nicht möglich ist und ein Arbeitsverhältnis (noch) nicht eingegangen werden kann. Bei dieser Gruppe geht es im Tagesheim vor allem um das Hinarbeiten auf berufliche Eingliederung.
Auch schwerbehinderte Menschen sollen im Tagesheim einen entsprechenden Platz finden, solange dies irgendwie möglich ist. Grenzen bestehen dort, wo z.B. wegen umfassender Pflegebedürftigkeit oder wegen einer extremen Verhaltensproblematik eine Einzelbetreuung notwendig wäre. Klarerweise steht bei schwerbehinderten Menschen nicht Beschäftigung, sondern Förderung im Vordergrund.
Was die Tagesheimstätte leistet
Die Tagesheimstätte ist ein entscheidendes Element in der Umsetzung des Normalisierungsprinzips: sie ermöglicht dem behinderten Menschen, den Tag außerhalb der Familie oder des Wohnbereiches zu verbringen und einer Tätigkeit nachzugehen. Sie ermöglicht eine Tagesstruktur, die jener der meis-ten Menschen ähnlich ist. Für die Familien bringt die Tagesheimstätte mit sich, daß der oder die behinderte Angehörige weiterhin zu Hause wohnen bleiben kann, die Familie aber tagsüber entlastet ist.
Arbeit - Beschäftigung
Sinnvoll tätig, werktätig sein zu können, sich anzustrengen, etwas zu leisten und dafür anerkannt zu werden, ist ein Grundbedürfnis des Menschen und Voraussetzung für psychisches Wohlbefinden und ein positives Selbstwertgefühl. Auch dem behinderten Menschen würden ohne Arbeit und Beschäftigung wesentliche Anregungen zur Weiterentwicklung von Fertigkeiten sowie der Gesamtpersönlichkeit fehlen.
Die Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten sind in den einzelnen Tagesheimstätten sehr unterschiedlich, umfassen aber - neben diversen "Spezialitäten" an einzelnen Standorten - häufig folgende Bereiche:
* Leichte Handmontagearbeiten, Teilfertigung aus Industriebetrieben, z.B. Kartonagearbeiten, Sortier- und Verpackungsarbeiten, Zusammenbau von Kugelschreibern u.ä., Postversandaufträge, usw.
* Handarbeiten im Textilbereich: Weben (z.B. Fleckerlteppiche), Knüpfen (z.B. Läufer, Teppiche), Sticken, Nähen, Stricken;
* Flechtarbeiten: Körbe, Taschen
* Holzverarbeitung: Spielzeug, Laubsägearbeiten, kleine Gebrauchsgegenstände
* Weitere, etwas seltenere Sparten: Töpferei, Lederverarbeitung, Kerzenziehen, u.a..
Ausnahmslos in allen Tagesheimstätten entstehen viele schöne Produkte, die meistens über Märkte, häufig vor Weihnachten, zum Verkauf angeboten werden. Darüber hinaus sind aber Besucher und Käufer immer willkommen.
Übrigens bekommen behinderte Menschen, die eine Tages-heimstätte besuchen, ein monatliches Taschengeld (13 Mal im Jahr), dessen Höhe durch das Sozialhilfegesetz vorgegeben ist und im Jahr 1996 S 648,-- beträgt.
Förderung - Bildung
Trotz des hohen Stellenwertes der Arbeit bzw. Beschäftigung geht es in der Tagesheimstätte nicht primär um Produktion und Leistung. Neben dem Bedürfnis nach Tätig-sein muß auch anderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entsprochen werden, wie z.B. jenen nach Gemeinschaft, nach Weiter-Lernen und nach zunehmender Selbständigkeit und Unabhängigkeit.
So gibt es in allen Tagesheimstätten viele gemeinschaftliche Aktionen, die von Spiel und Sport bis hin zu gemeinsamen Ausflügen, Festen, kulturellen Aktivitäten und musischen Unternehmungen (Singen, Musizieren, Malen, usw.) reichen. Möglichst individuell sollen aber auch bestimmte Fähigkeiten der Tagesheimbesucher gefördert werden, damit sie selbständiger und selbstbestimmter zu leben lernen.

b ) Wohnplätze
In keinem anderen Bereich der Behindertenhilfe hat es in den letzten Jahren so große Wandlungen gegeben wie in jenem des Wohnens. Früher wurden größere Einrichtungen, wie z.B. Heime, Internate und Behindertendörfer, als angemessene Lösung erachtet, demgegenüber werden heute vorwiegend kleinere Wohngruppen, Wohnhäuser und Wohngemeinschaften mit regionalem Einzugsbereich geschaffen. Haben früher Mehrbettzimmer dominiert, wird heute Einzelzimmern der Vorzug gegeben.
Weitreichende Veränderungen gab es nicht zuletzt durch die Tendenz, schwerer behinderte Menschen nicht mehr in Pflegeheimen und Psychiatrischen Krankenhäusern unterzubringen, sondern sie ebenfalls in den Genuß der neuen, gemeindenahen Wohnformen kommen zu lassen. Es gilt heute der Grundsatz, daß nicht nach Behinderungsarten und Schweregrad "aufgeteilt" werden darf, sondern daß möglichst alle behinderten Menschen regional betreut werden sollen. So war es für die Behindertenhilfe in Niederösterreich auch ein logischer Schritt, sich um die Ausgliederung geistig und mehrfach behinderter Langzeitinsassen der beiden NÖ. Landesnervenkliniken in Gugging und Mauer zu bemühen. Viele dieser "Patienten" können - nach Jahren und Jahrzehnten des Lebens in der Anstalt - nur mit überaus intensiver Zuwendung und Förderung aus diesen Lebensumständen herausgeführt werden. Es bedarf hohen Personaleinsatzes, um ihnen zu einem anregenderen, aktiveren und menschenwürdigeren Leben in den neuen Wohn-Einrichtungen zu verhelfen.
Erhöhter Personalaufwand und eine Verbesserung der räumlichen Ausstattung der Wohn-Einrichtungen wird auch wegen des ständig steigenden Altersdurchschnittes der behinderten Bewohner zunehmend erforderlich. Wahrscheinlich wird es auch notwendig sein, eigene Pflege-Gruppen für alt gewordene behinderte Menschen einzurichten.
Aufnahme in eine Wohneinrichtung
Spätestens dann, wenn die Herkunftsfamilie die Belastungen, die mit der Betreuung und Pflege eines behinderten Angehörigen verbunden sind, nicht mehr tragen kann, wird eine Aufnahme in eine Wohn-Einrichtung unumgänglich. Besser für alle Beteiligten ist es allerdings, wenn die Ablösung eines be-hinderten Menschen schon vorher stattfindet, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem er selbst eine solche Veränderung wünscht und die Eltern noch in einem Alter sind, in dem sie den Übergangs-Prozeß aktiv mitgestalten können. Wenn der Schritt in eine Wohn-Einrichtung sorgfältig geplant und rechtzeitig durchgeführt wird, kann dem behinderten Menschen diese Veränderung, die sonst allzu leicht einen Schock mit sich bringt, erleichtert werden.
Unterschiedliche Betreuungsintensität
Die Unterschiede zwischen geistig behinderten Menschen hinsichtlich Selbständigkeit und Leistungsfähigkeit sind überaus groß. Dementsprechend unterschiedlich sind auch Art und Intensität der Betreuung, wie sie in den verschiedenen Wohnformen geboten werden:
Vollbetreute Wohnplätze
Es ist ständig Betreuungspersonal anwesend. Die Bewohner sollen ein zumindest geringes Maß an Selbständigkeit in den alltäglichen Angelegenheiten (Essen, Körperpflege, Kleidung) mitbringen.
Intensiv betreute Wohnplätze
Sie sind konzipiert für Personen mit hohem Pflegebedarf und sollen auch in der Lage sein, behinderten Menschen mit problematischem Verhalten eine angemessene Lebenssituation zu bieten. Wesentlichstes Kennzeichen intensiv betreuter Wohnplätze ist ein höherer Personalschlüssel sowie eine verbesserte Ausstattung.
Teilbetreute Wohnplätze
Für Personen mit leichterer Behinderung ist es oftmals ausreichend, wenn sie stundenweise Betreuung bekommen. Manche erlangen ein so hohes Maß an Selbständigkeit, daß sie gar keine fixe, regelmäßige Betreuung mehr brauchen, sodaß mit einer flexiblen, auf Abruf verfügbaren Unterstützung und Beratung das Auslangen zu finden ist. Teilbetreute Wohn-Einrichtungen bieten Platz für 1 bis ca 5 Personen, in der Regel werden sie in Garconnieren, Wohnungen oder Wohnhäusern eingerichtet.
Weitere Angebote im Wohnbereich bestehen in den sogenannten "Trainingswohnungen" oder in Plätzen für "Kurzzeitunterbringung".
Was bietet eine Wohn-Einrichtung
Der Begriff "Ganzheitlichkeit" bringt gut zum Ausdruck, daß der behinderte Mensch in seiner Ganzheit, in all seinen Dimensionen und mit all seinen Bedürfnissen, ernst genommen werden soll. Es darf nicht nur um Versorgung, Ernährung und Kleidung gehen, auch die persönlichen Bedürfnisse, wie z.B. jene nach Anerkennung, nach Beziehungen zu anderen Menschen, usw., müssen Beachtung finden. Das Wohnen von Menschen - ob behindert oder nicht - ist immer ein Wechselspiel zwischen Privatheit und Intimität auf der einen Seite und zwischen Gemeinschaft und Zusammenleben auf der anderen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Wohn-Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen der persönliche Bezug der Betreuer zu den Bewohnern das wesentlichste Element darstellt. Als Motto könnte der Satz eines bekannten Pädagogen stehen, der gesagt hat: "Mein Haus muß ein Mensch sein".
Weiterer Ausbau der Wohn-Einrichtungen
In vielen Bezirken des Landes bestehen bereits neue, gemeindenahe Wohnhäuser oder Wohngruppen, die oftmals als zusätzliche Einrichtung zu einer Tagesheimstätte entstanden sind. Die Trägerschaft haben - wie bei allen Einrichtungen der Behindertenhilfe - private und kirchliche Wohlfahrtsorganisationen inne. Insgesamt gibt es derzeit in Niederösterreich etwa 1000 betreute Wohnplätze für geistig und mehrfach behinderte Erwachsene.
Die Anzahl der Wohnplätze muß noch deutlich erhöht werden, es bedarf also noch einer Reihe an neuen Wohneinrichtungen, um den großen zusätzlichen Bedarf abdecken zu können. Da dies enorme finanzielle Mittel erfordert, ist beim Amt der NÖ Landesregierung ein eigener "NÖ Fonds zur Förderung von Behinderteneinrichtungen" eingerichtet worden, welcher den Trägerorganisationen günstige Finanzierungsmöglichkeiten bietet.
In qualitativer Hinsicht sind die Bemühungen darauf gerichtet, ein möglichst flexibles und differenziertes System an unterschiedlichen Wohnformen zu schaffen, damit den Bedürfnissen der behinderten Menschen - sowohl der leicht behinderten als auch der schwer und mehrfach behinderten - optimal entsprochen werden kann.

Amstetten
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Feldstraße 13/1, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/25168

Amstetten
Wohngruppe der Lebenshilfe Niederösterreich
Schmidlstraße 12, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/65242

Bad Vöslau
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Wr. Neustädterstraße 60, 2540 Bad Vöslau,
Tel. 02252/71001

Baden
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Mariengasse 1, 2500 Baden,
Tel. 02252/89345

Baden
Wohnhaus der Lebenshilfe Niederösterreich
Leesdorfer Hauptstraße 13, 2500 Baden,
Tel. 02252/42248

Baumgarten
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Baumgarten/March, 2295 Oberweiden,
Tel. 02284/2906

Braunegg
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
3650 Braunegg 28,
Tel. 02758/3355

Gaaden
Tagesheimstätte des Vereines Sozialtherapeutische
Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Am Mühlparz 1, 2531 Gaaden,
Tel. 02237/8373

Gaaden
Wohnheim des Vereines Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Am Mühlparz 1, 2531 Gaaden,
Tel. 02237/8373

Gallneukirchen, OÖ
Evangelisches Diakoniewerk
Martin Boos-Straße 4, 4210 Gallneukirchen,
Tel.

Gföhl
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Feldgasse 13, 3542 Gföhl,
Tel. 02716/8430

Gloggnitz
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Enzenreither Straße 4, 2640 Gloggnitz,
Tel. 02662/3008

Gloggnitz
Wohngruppe der Lebenshilfe Niederösterreich
Enzenreither Straße 4, 2640 Gloggnitz,
Tel. 02662/3008

Gloggnitz
Tagesheimstätte des Vereines für elternlose und geistig- und mehrfachbehinderte Menschen
Obere Silbersbergstraße 16, 2640 Gloggnitz,
Tel. 02662/3369

Gloggnitz
Wohnheim des Vereines für elternlose und geistig- und mehrfachbehinderte Menschen
Obere Silbersbergstraße 16, 2640 Gloggnitz,
Tel. 02662/3369

Gumpoldskirchen
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Am Kanal 8 - 10, 2352 Gumpoldskirchen,
Tel. 02252/63041

Haag
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Bahnhofstraße 20, 3350 Haag,
Tel. 07434/43060

Haag
Wohngruppe der Lebenshilfe Niederösterreich
Bahnhofstraße 20, 3350 Haag,
Tel. 07434/44371

Hiesbach
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Hiesbach, 3363 Ulmerfeld-Hausmening,
Tel. 07448/3154

Hollabrunn
Behindertenheim der Caritas der Erzdiözese Wien
Reucklstraße 1, 2020 Hollabrunn,
Tel. 02952/20725(-20728 Serie)

Hollabrunn
Tagesheimstätte des Vereines Sonnendach
Behindertenhilfe für den Bezirk Hollabrunn
Aumühlgasse 15, 2020 Hollabrunn,
Tel. 02952/5356

Horn
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Prof. Karl Scholz Straße 20, 3580 Horn,
Tel. 02982/2850

Innermanzing
Tagesheimstätte des Vereines Jugend am Werk
3052 Innermanzing 3
Tel. 02774/2292

Innermanzing
Wohnheim des Vereines Jugend am Werk
3052 Innermanzing 3
Tel. 02774/2292

Kaltenleutgeben
Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft des Vereines Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Hauptstraße 125-127, 2391 Kaltenleutgeben,
Tel. 02238/7931
Kaltenleutgeben
Tagesheimstätte " Elfenhain " des Vereines
Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Hauptstraße 125-127, 2391 Kaltenleutgeben,
Tel. 02238/7931

Kapellerfeld
Tagesheimstätte des Vereines
Geh mit uns-Behindertenhilfe
Wienerstraße 7, 2201 Kapellerfeld-Gerasdorf,
Tel. 02246/4043

Kemmelbach
Tagesheimstätte im Schloß Neudenburg der
Lebenshilfe Niederösterreich
Hauptstraße 36, 3373 Kemmelbach,
Tel. 07412/52090

Klosterneuburg
Tagesheimstätte des Vereines
Behindertenhilfe Klosterneuburg
Martinstraße 40, 3400 Klosterneuburg,
Tel. 02243/86 034

Klosterneuburg
Wohnheim St. Martin des Vereines
Wohngemeinschaft St. Martin
Martinstraße 42, 3400 Klosterneuburg,
Tel. 02243/86 248

Korneuburg
NÖ Landesjugendheim
Stockerauerstraße 80, 2100 Korneuburg,
Tel. 02262/2591

Krems
Familienwohngruppe der Caritas der Diözese St. Pölten
Winzergasse 7, 3500 Krems,
Tel. 02732/81755

Krems
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
St. Paulgasse, 3500 Krems,
Tel. 02732/87526

Langenzersdorf
Tagesheimstätte des Elternvereines
Behindertenhilfe - Bezirk Korneuburg
Wiener Straße 33, 2103 Langenzersdorf,
Tel. 02244/30070

Langenzersdorf
Wohnheim des Elternvereines
Behindertenhilfe - Bezirk Korneuburg
Wiener Straße 33, 2103 Langenzersdorf,
Tel. 02244/30070

Lanzendorf
Wohnheim der Caritas der Erzdiözese Wien
Obere Hauptstraße 35 - 37, 2326 Lanzendorf,
Tel. 02235/47731

Lanzendorf
Tagesheimstätte der Caritas der Erzdiözese Wien
Obere Hauptstraße 35 - 37, 2326 Lanzendorf,
Tel. 02235/47731

Lilienfeld
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Mariazellerstraße 8, 3180 Lilienfeld,
Tel. 02762/53666

Mariensee
Karl-Schubert-Haus des Vereines Karl Schubert Haus,
Gesellschaft für Sozialtherapie und Lebensgestaltung
Mariensee 109, 2870 Aspang,
Tel. 02642/7340

Mistelbach
Tagesheimstätte des Österreichischen Kolpingwerkes
Pater-Helde-Straße 10, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/4947

Mödling
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Wiener Straße 18, 2340 Mödling,
Tel. 02236/22668

Mödling
Wohngruppe der Lebenshilfe Niederösterreich
Wiener Straße 18, 2340 Mödling,
Tel. 02236/22668

Mödling
Wohnhaus der Lebenshilfe Niederösterreich
Schillerstraße 65a, 2340 Mödling,
Tel. 02236/48139

Oberrohrbach
Tagesheimstätte des Elternvereines
Behindertenhilfe - Bezirk Korneuburg
Neusiedlgasse 1, 2105 Oberrohrbach,
Tel. 02266/80250 und 80270

Oberrohrbach
Wohnheim des Elternvereines
Behindertenhilfe - Bezirk Korneuburg
Neusiedlgasse 1, 2105 Oberrohrbach,
Tel. 02266/80250 und 80270

Oberwölbling
Tagesheimstätte " Stockingerhof " der
Lebenshilfe Niederösterreich
3124 Oberwölbling 4,
Tel. 02786/3181

Pischelsdorf
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Pischelsdorfer Straße 61, 2434 Götzendorf,
Tel. 02169/2181

Pottenstein
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Hainfelderstraße 44, 2563 Pottenstein,
Tel. 02672/83074

Poysdorf
Wohnhaus des Österreichischen Kolpingwerkes
Feldsbergerstraße 48, 2170 Poysdorf,
Tel. 02552/2615

Poysdorf
Tagesheimstätte des Österreichischen Kolpingwerkes
Kolpinghaus, 2170 Poysdorf,
Tel. 02552/2600

Puchberg
NÖ Landesjugendheim
Ehrbarweg 2, 2734 Puchberg/Schneeberg,
Tel. 2636/2213

Puchberg
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Neunkirchnerstraße 35, 2734 Puchberg/Schneeberg,
Tel. 02636/2347

Purgstall
Wohnhaus der Lebenshilfe Niederösterreich
Hochrießer Straße 12, 3251 Purgstall,
Tel. 07489/2802

Raggendorf
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Kirchenring 16, 2215 Raggendorf,
Tel. 02289/2659

Retz
Wohnheim der Caritas der Erzdiözese Wien
Fladnitzerstraße 44 - 46, 2070 Retz,
Tel. 02942/2340

Retz
Tagesheimstätte der Caritas der Erzdiözese Wien
Fladnitzerstraße 46, 2070 Retz,
Tel. 02942/2340

Rogatsboden
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Rogatsboden 29, 3251 Purgstall,
Tel. 07482/422750 oder 431750

Scheibbs
Tagesheimstätte " Scheibbser Keramik " der
Lebenshilfe Niederösterreich
Erlaufstraße 30, 3270 Scheibbs,
Tel. 07482/42334

Schrems
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Pfarrgasse 1, 3942 Schrems,
Tel. 02853/76656

Sollenau
Tagesheimstätte der Lebenshilfe Niederösterreich
Karl Ryker-Dorf,
Blumauerstraße 575, 2601 Sollenau,
Tel. 02628/48251-0

Sollenau
Wohnhäuser Karl Ryker-Dorf der
Lebenshilfe Niederösterreich
Blumauerstraße 575, 2601 Sollenau,
Tel. 02628/48251-0

St. Leonhard/Forst
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Loosdorferstraße 15a, 3243 St. Leonhard/Forst,
Tel. 02756/2500

St. Leonhard/Forst
Wohnheim der Caritas der Diözese St. Pölten
Loosdorferstraße 15a, 3243 St. Leonhard/Forst,
Tel. 02756/2500

St. Peter/Au
Tagesheimstätte der Schulschwestern
Amstettnerstraße 4, 3352 St. Peter/Au,
Tel. 07477/42438

St. Peter/Au
Wohnheim der Schulschwestern
Amstettnerstraße 4, 3352 St. Peter/Au,
Tel. 07477/42438

St. Pölten
Tagesheimstätte des Vereines zur Führung von
Werkstätten für Behinderte in der Stadt St. Pölten
Hnilickastraße 20 - 22, 3106 St. Pölten,
Tel. 02742/72655

Ternitz
Tagesheimstätte des Vereines der Eltern geistig und körperlich behinderter Kinder für den Bezirk Neunkirchen
Lobengasse 22, 2630 Ternitz,
Tel. 02630/36511

Ternitz
Wohnheim des Vereines der Eltern geistig und körperlich behinderter Kinder für den Bezirk Neunkirchen
Lobengasse 22, 2630 Ternitz,
Tel. 02630/36511

Texing
Tagesheimstätte des Vereines Himmelschlüsselhof,
Sozialtherapeutische Wohn-, Arbeits- und
Lebensgemeinschaft
Hinterleiten 2, 3242 Texing,
Tel. 02755/7475

Texing
Wohnheim des Vereines Himmelschlüsselhof,
Sozialtherapeutische Wohn-, Arbeits- und
Lebensgemeinschaft
Hinterleiten 2, 3242 Texing,
Tel. 02755/7475

Tulln
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Alter Ziegelweg 65, 3430 Tulln,
Tel. 02272/4692

Unternalb
Wohnheim der Caritas der Erzdiözese Wien
Unternalb, 2070 Retz,
Tel. 02942/3270

Waidhofen/Thaya
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Bahnhofstraße 18, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/52488

Waidhofen/Thaya
Wohnhaus für geistig und mehrfachbehinderte Menschen des Österreichischen Kolpingwerkes
Kolpingweg 6, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/51583 oder 51584

Wien - Mauer
Pflegewohngruppe des Vereines Sozialtherapeutische
Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Ölzeltgasse 15, 1238 Wien,
Tel. 01/8882145

Wien - Mauer
Tagesheimstätte des Vereines Sozialtherapeutische
Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Maurer Lange Gasse 59, 1230 Wien,
Tel. 01/8886348

Wien - Mauer
Tagesheimstätte ( Therapiegruppe ) des Vereines
Sozialtherapeutische Lebens- und Arbeitsgemeinschaft
Ölzeltgasse 15, 1238 Wien,
Tel. 01/8882145

Wien 9.
Wohngruppe für hörgeschädigte Menschen der Lebenshilfe Niederösterreich
Hahngasse 8/2/17, 1090 Wien,
Tel. 01/3178122

Wien 22.
Haus " Franciscus " der
Caritas der Erzdiözese Wien
Hartriegelgasse 17, 1220 Wien,
Tel. 01/2833086

Wieselburg
Wohnhaus der Lebenshilfe Niederösterreich
Neumühl 36, 3250 Wieselburg,
Tel. 07416/54820

Wr. Neustadt
Tagesheimstätte des Vereines für körper- und
mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche
Ungargasse 31, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/21822-3

Ybbs
Pflege- und Therapiezentrum der Stadt Wien
Persenbeuger Straße 1 - 3, 3370 Ybbs,
Tel. 07412/55100

Zellerndorf
Wohnheim der Caritas der Erzdiözese Wien
Bahnstraße 244, 2051 Zellerndorf,
Tel. 02945/2530

Zwettl
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Landstraße 2, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/53190

Zwettl
Wohnheim "Alte Propstei" der
Caritas der Diözese St. Pölten
Propsteigasse 1, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/54750

3.2. Einrichtungen für körperbehinderte Menschen

Soziale Dienste wie Essen auf Rädern, Mobile Krankenpflege usw. ermöglichen einem körperlich behinderten Menschen in der Regel den Verbleib in der eigenen Wohnung. Das Pflegegeld leistet auch einen wesentlichen Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben, indem der betroffene Mensch mit diesem Geld jene Hilfen auswählen und bezahlen kann, die er für sich braucht und in Anspruch nehmen will.
Nur wenn der Bedarf an Betreuung und Hilfe besonders groß wird und im herkömmlichen Rahmen nicht mehr geleistet werden kann, bieten die folgenden Einrichtungen mögliche Alternativen:

Altenhof, OÖ
Behindertendorf Altenhof des Vereines
Lebenswertes Leben
Hueb 10-18, Altenhof,
Tel. 07735/66310

Wien
Balance, Verein für chancengleiche Ausbildung und Integration Körperbehinderter
Wohnheim und Werkstätte
Hochheimgasse 1, 1130 Wien,
Tel. 01/8048733-0

Der Verein Balance betreibt derzeit in Wien an 15 Adressen Wohngemeinschaften ( tlw. auch mit Werkstätten ).

Wr. Neustadt
Waldschule Wr. Neustadt, Heim mit medizinisch-therapeutischer Rehabilitation
Im Föhrenwald 3, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/23162

Zwentendorf-Maria Ponsee
Balance, Verein für chancengleiche Ausbildung und
Integration Körperbehinderter
derzeit in Planung; die Eröffnung dieser Einrichtung ist für Anfang des Jahres 1997 vorgesehen.

3.3. Einrichtungen für sinnesbehinderte Menschen

Auch bei sinnesbehinderten Menschen gilt als oberstes Prinzip, daß sie durch mobile Sozialdienste in die Lage versetzt werden sollen, möglichst lange in ihrem angestammten Umfeld zu verbleiben.
Wenn aber ein Mensch mit Blindheit bzw. hochgradiger Sehbeeinträchtigung oder mit Taubheit oder hochgradiger Hörbeeinträchtigung durch sein Umfeld keine ausreichende Hilfe erhalten kann, ist eine Unterbringung in einer der folgenden Einrichtungen möglich:

Graz
Odilien-Institut
Leonhardstraße 130, 8010 Graz,
Tel. 0316/322667-0

Wien 10.
Österreichisches Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- und Sehbehinderte
Humboldtplatz 7, 1100 Wien,
Tel.

Wien 14.
Blinden- und Sehbehindertenwohnheim Baumgarten
des Vereines Österreichische Blindenwohlfahrt
Baumgartenstraße 69, 1140 Wien,
Tel. 01/9141141-301

Wien 14.
Wohnheim des Österreichischen Blindenverbandes
Landesgruppe Wien, Niederösterreich und Burgenland,
Hägelingasse 4-6, 1140 Wien,
Tel. 01/9827584-0

Wr. Neustadt
Tagesheimstätte des Vereines
Österreichisches Taubblindenzentrum
Im Föhrenwald 3, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/23162-44

Wr. Neustadt
Wohnheim des Vereines
Österreichisches Taubblindenzentrum
Im Föhrenwald 3, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/23162-44


3.4. Einrichtungen für psychisch behinderte Menschen

Die Psychiatriereform der letzten zwanzig Jahre hat mit sich gebracht, daß die Belagszahlen in den Psychiatrischen Krankenhäusern drastisch reduziert worden sind. Gleichzeitig sind extramurale Dienste - vor allem die sogenannten Psychosozialen Dienste und verschiedene Clubs - aufgebaut worden, welche durch ihre Hilfe, Beratung und Therapie vielen Menschen den Verbleib oder die Rückkehr in ihr Herkunftsmilieu ermöglichen.
Bei vielen Menschen bleibt aber nach einer psychischen Erkrankung eine dauerhafte Behinderung, was bedeutet, daß sie z.B. nicht selbständig wohnen können oder daß sie mangels eines Arbeitsplatzes einer Tagesstruktur mit entsprechender Beschäftigung bedürfen. Stehen solche Einrichtungen nicht zur Verfügung, zieht dies oft neuerliche Krisen und damit neuerliche Aufenthalte im psychiatrischen Krankenhaus nach sich.
Die folgenden Einrichtungen umfassen Wohnplätze mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen und unterschiedlicher Betreuungsintensität sowie Tagesbetreuungs- bzw. Beschäftigungsplätze in sogenannten Tagesheimstätten. Ihnen allen ist gemeinsam, daß sie eine intensive, umfassende Begleitung und Hilfe zur Bewältigung des Alltags bieten.

Amstetten
Langzeitwohneinrichtung der ARGE
Sozialdienst Mostviertel
Lorenz Buschl-Straße 3, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/69900

Amstetten
Langzeitwohneinrichtung der ARGE
Sozialdienst Mostviertel
Schulstraße 14, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/69900

Amstetten
Übergangswohngemeinschaft der ARGE
Sozialdienst Mostviertel
Lorenz Buschl-Straße 3, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/69900

Baden
Tagesheimstätte Psychosoziales Zentrum
der Kolpingfamilie Baden
Valeriestraße 10, 2500 Baden,
Tel. 02252/86117

Baden
Wohngemeinschaft Psychosoziales Zentrum
der Kolpingfamilie Baden
Valeriestraße 10, 2500 Baden,
Tel. 02252/86117

Eggenburg
Übergangswohnheim des Vereines für
Integrierte Psychosomatik "IPSE"
Grafenbergerstraße 2-4, 3730 Eggenburg,
Tel. 02984/3181
Mistelbach
Tagesheimstätte des Vereines
Psychosoziales Zentrum
Marienplatz 1, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/2586

Mistelbach
Wohnheim des Vereines
Psychosoziales Zentrum
Marienplatz 1, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/2586

Purgstall
Tagesheimstätte WABE Erlauftal
der ARGE Sozialdienst Mostviertel
Petzelsdorferstraße 15, 3251 Purgstall,
Tel. 07489/2563

Purgstall
Wohnheim WABE Erlauftal
der ARGE Sozialdienst Mostviertel
Petzelsdorferstraße 15, 3251 Purgstall,
Tel. 07489/2563

Säusenstein
Tagesheimstätte der ARGE Sozialdienst Mostviertel
Aigen 59, 3374 Säusenstein,
Tel. 07412/55785

Säusenstein
Wohngemeinschaft der ARGE Sozialdienst Mostviertel
Aigen 59, 3374 Säusenstein,
Tel. 07412/55785

Schiltern
Tagesheimstätte der Caritas der Diözese St. Pölten
Obere Straße 45, 3553 Schiltern,
Tel. 02734/8561-310

Schiltern
Wohnheim der Caritas der Diözese St. Pölten
Obere Straße 45, 3553 Schiltern,
Tel. 02734/8561-310

St. Pölten
Emmausgemeinschaft des Vereines zur Eingliederung von Nichtseßhaften im Gebiet der Diözese St. Pölten
Herzogenburgerstraße 48-50, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/363398

Tulln
Tagesheimstätte des Vereines
Psychosoziales Zentrum Klosterneuburg
Beim Heisselgarten 8, 3430 Tulln,
Tel. 02272/5376

Wien
Wohngemeinschaft " Pension Bettina " der Vereinigung zur Schaffung von sozialtherapeutischen Wohnheimen
Hardtgasse 32/8, 1190 Wien,
Tel. 01/3196276

Winden
Wohnheim des Vereines Wohnen und Arbeit
Winden 24, 3390 Melk,
Tel. 02752/2995

3.5. Einrichtungen für suchtkranke Menschen

Eine wichtige Aufgabe im Bereich der Behindertenhilfe ist auch die Rehabilitation und Integration von ehemaligen drogen-, medikamenten- und alkoholabhängigen Personen. In den nachstehenden Einrichtungen dürfen solche Patienten in Behandlung genommen werden, nachdem sie einen fachgerechten körperlichen (Akut)Entzug durchgemacht haben. Üblicherweise wird ein derartiger Akutentzug an bestimmten dafür geeigneten Krankenhäusern in Wien und Niederösterreich durchgeführt.
Die Dauer der Betreuung in einer der nachstehend angeführten Einrichtungen ist mit 2 ½ Jahren befristet. Während dieses Zeitraumes erhält ein Patient regelmäßig Einzel und Gruppentherapie, nimmt an sportlichen und anderen Freizeitaktivitäten, an Workshops und Festen, teil. Dadurch und auch durch den ständigen Kontakt mit dem Arbeitsmarktservice soll die Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in den Arbeitsprozeß am freien Arbeitsmarkt gelingen.

Aspang Markt
Verein Grüner Kreis
Marienhof
Ausschlag-Zöbern 3 - 5, 2870 Aspang Markt,
Tel. 02642/2430 und 02642/2384-15

Harmannsdorf
Zukunftsschmiede Voggeneder GmbH
Waldstraße 125, 2105 Oberrohrbach,

Karnabrunn
Zukunftsschmiede Voggeneder GmbH
Karnabrunn 26 und 31, 2114 Großrußbach,

Vereinssitz:
Zukunftsschmiede Voggeneder GmbH,
Bergenstammgasse 9b/8, 1130 Wien,
Tel.

Krumbach
Verein Grüner Kreis
Treinthof
Hosien 3, 2851 Krumbach,
Tel. 02647/2874 (42874)

Krumbach
Verein Grüner Kreis
Villa
Maierhöfenstraße 18, 2851 Krumbach,
Tel. 02647/42884

Lichtenegg
Verein Grüner Kreis
Ettlhof
Spratzau 32, 2813 Lichtenegg,
Tel. 02643/2114

Linz
Pro mente infirmis
Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit
Figulystraße 32, 4020 Linz,
Tel. 0732/665281

Mödling
Anton Proksch-Institut,
Drogenstation der Stiftung Genesungsheim Kalksburg
Husarentempelgasse 3, 2340 Mödling,
Tel. 02236/22296

Mönichkirchen
Verein Grüner Kreis
Zentralbüro
2872 Mönichkirchen 25,
Tel. 02649/8306

Der Verein Grüner Kreis betreibt im Rahmen der Jugendwohlfahrt 2 weitere Einrichtungen in:
1. Verein Grüner Kreis, Waldheimat
Unterhöfen 92, 2872 Mönichkirchen,
Tel. 02649/8312
2. Verein Grüner Kreis
Frankenau
Königsberg 57, 2870 Aspangberg-St. Peter,
Tel. 02642/53604

Mönichkirchen
Verein Grüner Kreis
Hotel Binder
2872 Mönichkirchen 99,
Tel. 02649/235

Thomasberg
Verein Grüner Kreis
Königsberghof
Königsberg 10, 2842 Thomasberg,
Tel. 02644/7401

Wien 11.
KOSI Therapeutische Wohngemeinschaft für
drogenabhängige weibliche Jugendliche des
Österreichischen Kolpingwerkes
Am Leberberg 24, 1110 Wien,
Tel. 01/7691828

Wien-Kalksburg
Anton Proksch Institut der Stiftung
Genesungsheim Kalksburg
Mackgasse 7-9, 1237 Wien,
Tel.


4. Andere Förderangebote

4.1. Therapiestätten für cerebral-bewegungsgestörte Kinder und Jugendliche

Die cerebrale Bewegungsstörung ( Cerebralparese ) wird durch eine erworbene, nicht vererbte Schädigung des Zentralnervensystems verursacht. Sie geht mit Muskelverspannungen einher, die in leichter und schwerer Ausprägungsform auftreten. Bei nicht rechtzeitig intensiv behandelten Menschen sind die Bewegungsabläufe meistens sehr erschwert bis unmöglich. Daher sind cerebral bewegungsgestörte Menschen im Alltag auf sehr viel Fremdhilfe angewiesen. Oft sind auch die Sinnesfunktionen, wie Hören, Sehen, Spüren oder die Sprache und anderes betroffen.

Die sehr früh einsetzende umfassende und intensive Therapie und die systematisch erzieherische Förderung ist lebensnotwendig.

Die Therapeuten und Pädagogen der nachstehend angeführten Vereine arbeiten nach dem Petö- und Montessorisystem ( mehrdimensionale Förderung im neurophysiologischen, psychomotorischen und psychosozialen Bereich ).

Die " Petömethode " wurde von dem ungarischen Arzt und Bewegungspädagogen Prof. Dr. Petö entwickelt. Sie wurde auf westliche Verhältnisse angepaßt und heißt in Österreich " Konduktive ( = zusammenführende, weiterführende, nützende ) Pädagogik/Pädagogische Mehrfachtherapie ".

Die Konduktive Pädagogik/Pädagogische Mehrfachtherapie versteht sich als Einheit von Erziehung, Therapie und Bildung. Es wird immer ganzheitlich gearbeitet; der behinderte Mensch wird dabei gleichzeitig und systematisch emotional-sozial, motorisch, sprachlich und intellektuell angesprochen und akti-viert. Das geschieht konkret in jedem Moment der therapeutisch erzieherischen Interaktion.
Über die Aufmerksamkeit des Kindes mit allen Sinnen soll größtmögliche Aktivität, Bewußtheit, Selbststeuerung und damit Eigenverantwortlichkeit erreicht werden. Das wiederum kann nur verwirklicht werden durch:
* ein behindertenspezifisches, kontinuierliches, ganztägiges Training,
* die Arbeit und das Leben in Kleingruppen sowie
* den Einsatz von Fachkräften mit gleichermaßen therapeutischer und erzieherischer Kompetenz.

a ) Verein für ganzheitliche Förderung
Vereinssitz
Verein für ganzheitliche Förderung
Kremserstraße 1, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/54872

Hier erhalten Sie auch telefonisch Auskünfte für alle Therapiestätten dieses Vereines.

Langzeittherapie

Der Verein für ganzheitliche Förderung bietet im Waldviertel und im Mostviertel die verschiedensten Formen der Betreuung von cerebral-bewegungsgestörten Kindern und Jugendlichen an. Es ist hier sowohl Ganztagsbetreuung aber auch Halbtagsbetreuung ( vormittags oder nachmittags ) möglich.

Intensiv-Therapie
Seit dem Jahr 1995 werden in den Therapiestätten auch Intensiv-Blocktherapien angeboten. Kinder und Jugendliche erhalten hier in einem zweiwöchigen ( eventuell auch dreiwöchigen ) Intensiv-Therapiekurs die notwendige Betreuung und Förderung. Bei den Intensivwochen wird den Teilnehmern Tagesbetreuung angeboten; in Waldhausen, Oberösterreich, ist auch eine Wohnunterbringung möglich.

Gmünd
Therapiestätte Gmünd
Conrathstraße 22, 3950 Gmünd,
Tel. 02852/54368

Purgstall-Schauboden
Therapiestätte Schauboden
Schauboden 26, 3251 Purgstall,
Tel. 07489/2246 - 17

Sallingberg
Therapiestätte Sallingberg
3525 Sallingberg 120,
Tel. 02877/7172

Waldhausen, OÖ
Therapiestätte Waldhausen
Markt 92, 4391 Waldhausen,
Tel. 07418/4880

b ) Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung ( ÖVSE )
Vereinssitz
Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung
Sektion Selbsthilfetraining und Wohntraining
Kirchstetterngasse 30, 1160 Wien,
Tel. 01/4931960

Der Verein bietet im Rahmen seiner mehrfach-konduktiven Tagesgruppe Selbsthilfetraining für cerebral bewegungsgestörte Jugendliche und Erwachsene an. Diese Form der Betreuung findet von Montag bis Freitag statt.
Die Wohntrainingsgruppe bietet Unterstützung beim Training " Wohnen ".

Tagesgruppe

Wien 16.
Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung
Sektion Selbsthilfetraining
Kirchstetterngasse 30, 1160 Wien,
Tel. 01/4931960

Wohntrainingsgruppe

Wien 19.
Österreichischer Verband für Spastiker-Eingliederung
Wohntraining
Kreindlgasse 9, 1190 Wien,
Tel. 01/3691418

c ) Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte ( ÖV - BAuWK )
Vereinssitz
Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte
Benedikt Schellingergasse 10/19, 1150 Wien,
Tel. 01/9827597

Der Verein bietet im Rahmen seiner Tagesgruppe Anlehre und Weiterbildung für bürospezifische Tätigkeiten an. Ziel des Trainings und der Betreuung besteht in der Vermittlung der Teilnehmer auf einen Arbeitsplatz am freien Arbeitsmarkt.
Die Wohntrainingsgruppe bietet Unterstützung beim Training " Wohnen ".

Tagesgruppe

Wien 15.
Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte
Benedikt Schellingergasse 10/19, 1150 Wien,
Tel. 01/9827597

Wohntrainingsgruppen

Wien 15.
Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte
Oelweingasse, 1150 Wien,

Wien 21.
Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte
Berzelinsgasse 14/46/6, 1210 Wien,

Wien 21.
Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte
Skraupstraße 24, 1210 Wien,

Auskünfte dazu erhalten Sie unter Tel. 01/9827597.

d ) Institut Keil
Vereinssitz
Institut Keil
Leitermayergasse 22, 1170 Wien,
Tel. 01/4088122

Langzeittherapie

Das Institut Keil bietet im Rahmen seiner mehrfachtherapeutisch-konduktiven Tagesgruppen Therapien und Betreuung für cerebral bewegungsgestörte Kinder an.

Intensiv-Therapie:

Das Institut Keil bietet darüber hinaus auch Intensiv-Therapiewochen an. Ein derartiger Intensivkurs dauert meistens 3 Wochen ( tlw. auch nur 2 Wochen ); das Land NÖ bewilligt derzeit maximal 3 solcher Intensivkurse pro Jahr.
Darüber hinaus wird auch ein Intensivkurs im Internat der Schulbrüder in Wien 21, Strebersdorf, angeboten ( Sommer-Kurs ). Die Kostenübernahme für diesen Sommerkurs kann beim Amt der NÖ Landesregierung, Sozialabteilung, beantragt werden.

Die Intensivwochen bieten Tagesstruktur ( mehrfachtherapeutisch-konduktive Tagesgruppe von Montag - Freitag ) und ein entsprechendes Training im Bereich Wohnen ( Wohntrainingsgruppe von Montag - Sonntag ). Bei den Intensiv-Kursen besteht die Möglichkeit der Anwesenheit einer Begleitperson ( Vater oder Mutter ).

Tagesgruppe

Wien 16.
Institut Keil
Leitermayergasse 20, 1160 Wien,
Tel. 01/4088122

Außenstellen des Institutes Keil im Bereich Tagesbetreuung gibt es in Wien 17 und 18.

Wohntrainingsgruppe

Wien 19.
Institut Keil
Döblinger Hauptstraße 23-25, 1190 Wien,
Tel. 01/3199700

Die Wohnunterbringung ist nur bei Teilnahme an den Intensivtherapiewochen möglich.

Sommerkurs

Wien 21. - Strebersdorf
Internat der Schulbrüder
1210 Wien - Strebersdorf,

Beim Sommerkurs des Instutes Keil werden Tagesbetreuung und Wohntraining angeboten; es handelt sich dabei um einen Intensiv-Therapiekurs. Soweit notwendig oder gewünscht, ist auch die Teilnahme einer Begleitperson ( Vater oder Mutter ) am Kurs möglich. Auskünfte dazu erteilt das Institut Keil, Leitermayergasse 22, 1170 Wien; Tel. 01/4088122 )

4.2. Berufsausbildungen

a ) Berufsausbildung im NÖ Landesjugendheim Korneuburg
Das NÖ Landesjugendheim Korneuburg bietet männlichen und weiblichen ( nur externer Besuch möglich ) Jugendlichen mit Verhaltensauffälligkeiten und Lernschwächen nach Beendigung der Schulpflicht die Möglichkeit der Berufsausbildung.

Für die Ausbildung stehen folgende Berufssparten zur Verfügung:
* Maler, Schlosser, Tischler, Maurer, Spengler,
* Herrenkleidermacher, Schuhmacher, Bäcker,
* Gas- und Wasserleitungsinstallateur, Elektroinstallateur, Landschaftsgärtner

Anmeldung und Standort

Korneuberg
NÖ Landesjugendheim
Sozialpädagogisches Jugendwohn- und Lehrlingsheim
Stockerauerstraße 80, 2100 Korneuburg,
Tel. 02262/2591

b ) Werkstättenzentrum GmbH Stadlau
Wien 22.
Werkstättenzentrum GmbH Stadlau
Lehrwerkstätte
Dr. Otto Neurath Gasse 1, 1220 Wien,
Tel. 01/2805510

Die Lehrwerkstätte Stadlau bietet Jugendlichen mit Lern- und Leistungsdefiziten als Starthilfe ins Berufsleben qualifizierte Ausbildung und Arbeitsplatzfindung.

Zwei Ausbildungswege werden angeboten
Berufsausbildung mit Lehrabschluß
Angeboten werden die Berufssparten Maler, Anstreicher, Koch, Kellner, Tischler und Schlosser. Die Ausbildung dauert zwischen 3 ½ und 5 Jahren und wird in der Lehrwerkstätte, in der Berufsschule und als Praktikum in Betrieben absolviert.

Qualifizierung durch Arbeitstraining
Angeboten werden die Berufssparten Wäscher, Bügler, Küchengehilfe, Housekeeper und Raumpfleger. Die Ausbildung dauert zwischen 2 ½ und 4 Jahren und wird in der Lehrwerkstätte und als Praktikum in Betrieben absolviert.

c ) Sonstige
Linz
Institut für Hör- und Sehgeschädigte
Lehrwerkstätte für Damenkleidermacher
Kapuzinerstraße 40, 4020 Linz,
Tel. 0732/771360-24

Wien 3.
Höhere technische Bundeslehranstalt, Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule
Juchgasse 27, 1030 Wien,
Tel. 01/7135359

Wien 15.
Österreichischer Verein für Bürospezifische Anlehre und Weiterbildung für Körperbehinderte
Benedikt Schellingergasse 10/19, 1150 Wien,
Tel. 01/9827598

Wien 23.
Jugend am Werk
Lehrwerkstätte
Kanitzgasse 8, 1230 Wien,
Tel. 01/8892452

4.3. Geschützte Werkstätten

a ) Allgemeines
Geschützte Werkstätten sind Betriebe, die vorwiegend behinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Die überwiegende Anzahl dieser Arbeitnehmer ist im Rahmen eines geschützten Arbeitsplatzes in diesen Betrieben angestellt.
Durch besondere Bedienungseinrichtungen, Maschinen, Arbeitshilfen, Beschaffung von geeigneten Arbeiten für behinderte Menschen, sowie durch betriebliche Vorkehrungen werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die behinderten Arbeitnehmer entsprechend ihren Möglichkeiten beschäftigt werden können.
Voraussetzung ist, daß die Leistungsfähigkeit der behinderten Arbeitnehmer voraussichtlich wenigstens 50 % der Produktivität einer nicht behinderten Arbeitskraft in gleicher Beschäftigung entspricht.
Bevor ein behinderter Mensch jedoch in eine Geschützte Werkstätte aufgenommen wird, wird eine Beratung über die Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten durchgeführt. An dieser nehmen Vertreter der Landesregierung, des Arbeitsmarktservice, des Bundessozialamtes und der Geschützten Werkstätte teil.

b ) Beschäftigungsangebote:
Die Arbeit in einer Geschützten Werkstätte soll es dem behinderten Menschen ermöglichen, seine Leistungsfähigkeit wiederzugewinnen bzw. zu erhöhen, um eines Tages in den offenen Arbeitsmarkt eingegliedert werden zu können.
Geschützte Werkstätten bieten keine Beschäftigungstherapie. Sie sind vielmehr Betriebe, die vor allem auf industrielle Fertigung in verschiedenen Branchen ausgerichtet sind. Ihre Produkte werden höchsten Qualitätsanforderungen gerecht und müssen sich im Wettbewerb behaupten.
Produktionsbereiche sind:

Metall-, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Elektromontage, Verpackungs- und Montagearbeiten, Textilarbeiten, Graviererei, Kunststoffspritzgießerei, Kleingießerei, Verschlußplombenerzeugung, Beschäftigung in der Werksküche, Bügeln u.ä. Arbeiten.

c ) Standorte in Niederösterreich
St. Pölten
Geschützte Werkstätte GmbH,
Hnilickagasse 20-22, 3106 St. Pölten,
Tel. 02742/74511

Wr. Neustadt
Geschützte Werkstätte GmbH,
Lachtengasse 55, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/21339

Aufnahmebewerbungen sind direkt bei den Geschützten Werkstätten zu stellen.

4.4. Psychosoziale Clubs

a ) Allgemeines
Psychosoziale Clubs sind Einrichtungen für Menschen, bei denen als Folge einer psychischen Krankheit Behinderungen und Einschränkungen in der selbständigen Gestaltung der Freizeit, in den sozialen Beziehungen, der Kommunikation mit anderen Menschen, usw. bestehen.

Psychosoziale Clubs bieten einen Rahmen, in dem soziale Kontakte gepflegt und spezielle Hilfen in Anspruch genommen werden können. Sie bieten aber auch Möglichkeiten zu vielfältigen Aktivitäten. Diese Clubs sind "niederschwellige" Einrichtungen: ihre Leistungen können ohne Antrag oder andere behördliche Schritte in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Verpflichtungen hinsichtlich der Dauer und des Umfangs, in dem die Club-Angebote genützt werden. Diese grundsätzliche Freiwilligkeit kommt jenen Personen entgegen, die sich in festere Strukturen nicht einfügen können oder wollen, und die durch Angebote, deren Inanspruchnahme mit höherer Verbindlichkeit und größeren Verpflichtungen einhergeht (wie dies etwa bei Tagesheimstätten der Fall ist), überfordert wären.

Psychosoziale Clubs bilden einen wichtigen Baustein in der psychiatrischen Nachbetreuung. Sie sind ein wichtiges Angebot im Sinne der Vorbeugung von Krankheitsrückfällen.

Je nach Schwerpunkt eines Clubs dominiert entweder das Ziel der aktiven Freizeitgestaltung in der Gemeinschaft oder das Ziel der Förderung und Rehabilitation.

Clubbesucher können in einer eigenen Wohnung oder bei Angehörigen leben; sie können aber auch in einer Wohneinrichtung betreut werden. Ausgeschlossen vom Clubbesuch sind akut kranke Personen, suchtabhängige Personen und vorwiegend geistig behinderte Menschen.

b ) Standorte der Psychosozialen Clubs
Brunn/Gebirge
Club ?St. Josef? des Vereines ?Psychosoziales Zentrum?
Schwerpunkt Rehabilitation
Gattringerstraße 42, 2345 Brunn/Gebirge,
Tel. 02236/31312

Gänserndorf
Club ?Andiamo? des Vereines ?Psychosoziales Zentrum?
Schwerpunkt Rehabilitation
Pfarrheim Gänserndorf
Kirchenplatz, 2230 Gänserndorf,
Tel. 02282/5161

Krems
Club ?Aktiv? der Caritas der Diözese St. Pölten
Schwerpunkt Freizeit
2 Standorte:

Krems
Ringstraße 9, 3500 Krems,
Tel. 02732/76235/13
Horn
Wienerstraße 5, 3580 Horn,
Tel. 02982/2930

Mostviertel
Club ?Aktiv? der Caritas der Diözese St. Pölten
Schwerpunkt Freizeit
3 Standorte:
Amstetten
Ybbsstraße 1, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/68123
Melk
Linzerstraße 4, 3390 Melk,
Tel. 02752/2391
Scheibbs
Kapuzinerplatz 1, 3270 Scheibbs,
Tel. 07482/43431

Schwechat
Club des Vereines ?Psychosoziales Zentrum?
Schwerpunkt Rehabilitation
Zirkelweg 5, 2320 Schwechat,
Tel. 01/7073157

St. Pölten
Club ?Aktiv? der Caritas der Diözese St. Pölten
Schwerpunkt Freizeit
Grillparzerstraße 10, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/72934

Stockerau
Club des Vereines ? Psychosoziales Zentrum?
Schwerpunkt Rehabilitation
Am Neubau 10, 2000 Stockerau,
Tel. 02266/63914

Tulln
Club ?Möwe? des Vereines ?Psychosoziales Zentrum?
Schwerpunkt Rehabilitation
Königstettnerstraße 1a, 3430 Tulln,
Tel. 02272/5188

Waldviertel
Club ?Aktiv? der Caritas der Diözese St. Pölten
Schwerpunkt Freizeit
3 Standorte:
Gmünd
Schubertplatz 19, 3950 Gmünd,
Tel. 02852/54037
Waidhofen/Thaya
Bahnhofstraße 18, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/54150/12
Zwettl
Neuer Markt 14, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/53512

Wiener Neustadt
Club der Caritas der Erzdiözese Wien
Schwerpunkt Rehabilitation
Grazerstraße 52, 2700 Wiener Neustadt,
Tel. 02622/28788


4.5. Sonstiges

a ) Kindersozialdienste Klosterneuburg
Die Pfarre St. Martin in Klosterneuburg bietet im Rahmen der Kindersozialdienste behinderten Kindern therapeutische Betreuung und Förderung an. Wesentliches Ziel ist es, den betreuten Kindern die soziale Einordnung in die Gesellschaft zu erleichtern.

Klosterneuburg
Kindersozialdienste Klosterneuburg
Martinstraße 40, 3400 Klosterneuburg
Tel.

Folgende Therapieformen werden angeboten:
* Autogenes Training für Kinder
* Konzentrative Bewegungstherapie
* Heilgymnastik und Haltungsturnen
* Legasthenikerkurse
* Maltherapie
* Musiktherapie
* Sprachtherapie
* Therapieschikurs

b ) Kinder- und jugendpsychologischer Beratungsdienst
Der Kinder- und jugendpsychologische Beratungsdienst ist beim Amt der NÖ Landesregierung, Jugendabteilung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,
(Tel. 02742/200 ) eingerichtet.
Dieser Beratungsdienst steht Eltern, Pflegeeltern und anderen Angehörigen, die Fragen hinsichtlich Entwicklung und Erziehung ihrer Kinder haben zur Verfügung. Es ist aber auch möglich, daß sich Jugendliche selbst ohne Begleitung an den Beratungsdienst wenden.

Dieser Beratungsdienst bietet an:
* Diagnostische Abklärung von konkreten Verhaltens- oder Leistungsauffälligkeiten,
* Hilfestellung bei der Bearbeitung von Beziehungsproblemen,
* spezielle Beratung bei Scheidung, Besuchsregelungen und bei Fragen in Pflegeplatzangelegenheiten, bei Adoption und Heimunterbringung,
* Planung, gemeinsam mit den Ratsuchenden, ob die Zuweisung zu speziellen therapeutischen Einrichtungen oder zu regional organisierten Sozialen Diensten notwendig und für die bestehende Problematik zielführend ist.

c ) Berufsvorbereitungskurse
Die NÖ Landesjugendheime in Hochwolkersdorf und in Hollabrunn ( für weibliche Jugendliche ) bzw. das NÖ Landesjugendheim in Hinterbrühl, Sozialtherapeutische Abteilung, ( für männliche Jugendliche ) sind Einrichtungen, die Jugendliche nach dem Schulabschluß aufnehmen, wenn sie in der Arbeitswelt nicht integriert werden können oder aus anderen Gründen eine stationäre sozialtherapeutische Behandlung notwendig ist.

Anmeldung und Standorte
Auskünfte über Zuweisung und Aufnahme erteilen die Arbeitsmarktservicestellen in den Bezirken.

Hinterbrühl
NÖ Landesjugendheim
Sozialtherapeutische Abteilung für Jugendliche
Urlaubskreuzstraße 15, 2371 Hinterbrühl,
Tel. 02236/48521

Hochwolkersdorf
NÖ Landesjugendheim
2802 Hochwolkersdorf 11,
Tel. 02645/8205

Hollabrunn
NÖ Landesjugendheim
Elsa Brandströmstraße 1, 2020 Hollabrunn,
Tel. 02952/2116


D. Behindertenhilfe in Zahlen

Der Anteil der behinderten Menschen in Niederösterreich beträgt fast 0,4 %, gemessen an der gesamten Bevölkerungszahl. Der Anteil der Behindertenhilfe am gesamten Jahresbudget des Landes Niederösterreich beträgt knapp 2 %.
Diese Zahlen machen einerseits deutlich, daß behinderte Menschen in erhöhtem Maße auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind, andrerseits bestätigen sie, daß das Land Niederösterreich diesem Anspruch gerecht wird.
Seit dem Inkrafttreten des NÖ Sozialhilfegesetzes im Jahr 1974 besteht auf die "Hilfe für behinderte Menschen" ein gesetzlicher Anspruch und hat sich seither gewaltig entwickelt. Die vom Land NÖ zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel haben sich in diesem Zeitraum mehr als verzwanzigfacht (siehe dazu die nachstehend angeführten Tabellen).
Ging es in den Anfangsjahren des Bestehens des NÖ Sozialhilfegesetzes darum Grundbedürfnisse zu befriedigen (adäquate Betreuung), so steht heute vor allem die Förderung im Mittelpunkt. Angefangen vom Angebot der Frühförderung für Kleinkinder bis zur Frage der ?Altersversorgung?, die zunehmend an Bedeutung gewinnt und bisher - aus historischen Gründen - nicht aktuell war.

Neben den ?großen? Rechtsträgern ( z.B. Caritas, Lebenshilfe ) ist eine Vielzahl von Initiativen und Vereinen entstanden, die meist auf private Initiative zurückgehen, und die ein breit gefächertes Angebot von Leistungen bieten.
Vor allem in den achtziger Jahren fand ein starkes Ausbauprogramm bei den Heimen ( vor allem Tagesbetreuungseinrichtungen ) statt. Mit der größeren Zahl von Einrichtungen wurde auch die Zahl der Menschen, die auf diesem Sektor einen Arbeitsplatz bekommen, größer. Heute bietet die Behindertenhilfe bzw. die Sozialhilfe Arbeitsplätze für mehr als 5.000 Niederösterreicher und ist damit ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor.
Waren es in der Anfangszeit zum Teil ?ungelernte? ( nicht speziell für den Behindertenbereich ausgebildete ) Betreuer, die nichtsdestoweniger hervorragende Arbeit geleistet haben, so wird heute der größte Teil der Arbeit durch speziell ausgebildetes Personal verrichtet.
Dementsprechend groß sind auch die Erfolge. Derzeit arbeiten über 1.500 behinderte Menschen auf Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft, die durch Landesförderungen gestützt werden.
Die höhere Qualifikation der Betreuer und das bessere und umfangreichere Angebot an Betreuungsmaßnahmen hat allerdings auch seinen Preis und ist mit ein Grund für die starke finanzielle Ausweitung in diesem Bereich.

In jüngster Zeit sind im Zusammenhang mit der Frage der ?Finanzierung des Sozialstaates? auch Probleme für die Behindertenhilfe aufgetreten:
Es geht nun weniger um einen weiteren starken Ausbau, als vielmehr um das Erhalten des erreichten hohen Standards. Daneben ist es in einzelnen Bereichen auf Grund der Bevölkerungsentwicklung unumgänglich, weitere Einrichtungen, hauptsächlich Wohnheime, zu schaffen, weil die Angehörigen, bei denen die behinderten Menschen bisher gewohnt haben, zur Betreuung nicht mehr in der Lage sind.

Nach der Aufgabenstellung des Landtages, ausgedrückt im NÖ Sozialhilfegesetz, wird es weiterhin notwendig sein, der Behindertenhilfe die notwendigen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Budgetäre Entwicklung der Hilfe für behinderte Menschen

Jahr Betrag in 1000 ATS % Veränderung zum Vorjahr
1975 ATS 49.221
1981 ATS 149.082
1982 ATS 183.329 23,0 %
1983 ATS 206.366 12,6 %
1984 ATS 233.620 13,2 %
1985 ATS 253.558 8,5 %
1986 ATS 275.549 8,7 %
1987 ATS 304.265 10,4 %
1988 ATS 326.492 7,3 %
1989 ATS 354.184 8,5 %
1990 ATS 400.572 13,1 %
1991 ATS 456.762 14,0 %
1992 ATS 519.661 13,8 %
1993 ATS 617.419 18,8 %
1994 ATS 674.930 9,3 %
1995 ATS 737.041 9,2 %
VA 1996 ATS 805.097 9,2 %

Budgetäre Entwicklung der Hilfe für behinderte Menschen

Anzahl der betreuten Personen am Beispiel von Maßnahmen der Behindertenhilfe.

Hilfe zur Erziehung und Schulbildung

Jahr Aufwand in 1000 ATS Personen
1981 ATS 57.128 726
1986 ATS 69.857 560
1991 ATS 88.746 812
1992 ATS 98.563 855
1993 ATS 99.481 882
1994 ATS 107.662 963
1995 ATS 112.763 1089
1996 ATS 125.077 1050

Hilfe zur beruflichen Eingliederung

Jahr Aufwand in 1000 ATS Personen
1981 ATS 48.233 682
1986 ATS 108.056 1050
1991 ATS 155.404 1238
1992 ATS 147.117 1215
1993 ATS 181.209 1132
1994 ATS 185.845 990
1995 ATS 197.889 1162
1996 ATS 213.591 1200

Beschäftigungstherapie

Jahr Aufwand in 1000 ATS Personen
1981 ATS 19.951 205
1986 ATS 54.233 410
1991 ATS 123.209 763
1992 ATS 184.259 800
1993 ATS 223.357 1108
1994 ATS 250.582 1221
1995 ATS 285.500 1286
1996 ATS 308.562 1310

Hilfe durch geschützte Arbeit

Jahr Aufwand in 1000 ATS Personen
1981 ATS 11.588 480
1986 ATS 22.720 980
1991 ATS 46.191 1392
1992 ATS 39.677 1530
1993 ATS 48.183 1480
1994 ATS 55.083 1539
1995 ATS 61.367 1656
1996 ATS 68.320 1765

E. Pflegegeld

Das einheitliche Pflegegeld hat ab Juli 1993 alle bisherigen pflegebezogenen Leistungen, wie die bisherigen Pflegegelder und Blindenbeihilfen der Länder und den Hilflosenzuschuß zur Pension abgelöst.

Zweck des Pflegegeldes:
* Den Pflegebedürftigen wird die Finanzierung von Betreuung und Hilfe teilweise abgegolten.
* Die Pflegebedürftigen können selbst bestimmen, welche Form der Pflege ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
Das Pflegegeld stellt kein Einkommen dar, sondern muß für die erforderliche Betreuung und Hilfe verwendet werden. Die zweckmäßige Verwendung des Pflegegeldes wird kontrolliert. Bei zweckwidriger Verwendung kann es teilweise oder ganz durch Sachleistungen (z.B. Soziale Dienste) ersetzt werden.

Voraussetzungen für Pflegegeld sind:
* Vorliegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung
* ständiger (täglicher oder kurzfristig wiederkehrender) Betreuungs- und Hilfsbedarf (Pflegebedarf), der voraussichtlich mindestens 6 Monate andauern wird
* Vollendung des 3. Lebensjahres

Pflegegeld nach dem NÖ Pflegegeldgesetz
für Personen, die keine Pension beziehen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die ihren ordentlichen Wohnsitz/Aufenthalt in Niederösterreich haben, das sind
* Mitversicherte Angehörige
* Sozialhilfeempfänger
* Berufstätige
Bundespflegegeld
für Bezieher (einschließlich Witwen und Waisen)
* einer Pension der Sozialversicherung
* einer Unfallrente
* einer Beamtenpension des Bundes
* einer Versorgungsrente

Antragstellung
Antragsberechtigt sind die pflegebedürftigen Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Sachwalter.
Pflegegeld nach dem NÖ Pflegegeldgesetz ist bei der Wohnsitzgemeinde oder bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Sozialabteilung) zu beantragen.
Pensionsbezieher müssen den Antrag bei der jeweils zuständigen Pensionsstelle einbringen.

Beurteilung des Pflegebedarfs
Pflegegeld wird je nach der Höhe des Pflegebedarfs in sieben Stufen ausgezahlt. Grundlage für die Einstufung bildet ein ärztliches Gutachten.

Der Begriff Pflegebedarf setzt sich aus ?Betreuung? und ?Hilfe? zusammen. Betreuung umfaßt z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Zubereitung und Verabreichung der Mahlzeiten, Hilfe ist z.B. Einkauf, Wohnungsreinigung oder Pflege der Leib- und Bettwäsche. Der Pflegebedarf wird nach bestimmten vorgegebenen Zeitwerten berechnet.
Bei Kindern kann als Pflegebedarf jedoch nur der Mehraufwand berücksichtigt werden, der über das altersmäßig erforderliche Ausmaß der Betreuung und Hilfe für gesunde Kinder hinausgeht.
Auszahlung
Das Pflegegeld wird nach dem durchschnittlichen monatlichen Pflegebedarf bemessen und einkommensunabhängig zuerkannt. Es wird 12mal jährlich ausbezahlt.

Stand: 24/4/1996
Stufe durchschnittl. Pflegebedarf in Stunden/Monat Pflegegeldhöhe in Schilling
pro Monat
1 mehr als 50 Std. 2.635,--
2 mehr als 75 Std. 3.688,--
3 mehr als 120 Std. 5.690,--
4 mehr als 180 Std. 8.535,--
5 mehr als 180 Std. + außergewöhnlicher Pflegeaufwand * 11.591,--
6 mehr als 180 Std. + dauernde Beaufsichtigung 15.806,--
7 mehr als 180 Std. + praktische Bewegungsunfähigkeit 21.074,--
* Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand liegt vor, wenn dauernde Bereitschaft, nicht aber die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist.

Geldleistungen, die wegen Pflegebedürftigkeit nach anderen Vorschriften gewährt werden, sind auf das Pflegegeld anzurechnen. So wird z.B. von der Familienbeihilfe der Erhöhungsbetrag für behinderte Kinder zur Hälfte angerechnet.

Rechtsanspruch
Seit 1. Juli 1995 gibt es für alle Pflegegeldstufen die Klagsmöglichkeit beim Arbeits- und Sozialgericht. Die für Niederösterreich zuständigen Arbeits- und Sozialgerichte sind in:

Korneuburg
Krems
Wr. Neustadt
Wien

Änderungen
Veränderungen in den Voraussetzungen für den Bezug des Pflegegeldes, die den Verlust, eine Minderung, das Ruhen des Anspruchs oder eine Anrechnung auf das Pflegegeld zur Folge haben, sind der auszahlenden Stelle zu melden.

Das sind insbesondere:
* Verringerung des Pflegebedarfs
* Krankenhausaufenthalt
* Zuerkennung einer weiteren pflegebezogenen Leistung

Bei Bezug von Landespflegegeld außerdem
* Beantragung/Zuerkennung einer Pension
* Verlegung des Wohnsitzes

Bei einer Veränderung/Zunahme des Pflegebedarfes kann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden.

F. Wichtige Adressen

1. Amt der NÖ Landesregierung

Amt der NÖ Landesregierung
Sozialabteilung - GS5
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten,
Tel. 02742/200 - 6341 ( Kanzlei )
FaxNr.: 02742/200 - 6150 ( oder 6220 )

2. Bezirksverwaltungsbehörden

Bezirkshauptmannschaft Amstetten
Preinsbacher Straße 11, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/608

Bezirkshauptmannschaft Baden
Vöslauer Straße 9, 2500 Baden,
Tel. 02252/80711

Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha
Hauptplatz 16, 2460 Bruck/Leitha,
Tel. 02162/62503, 62531

Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Schönkirchner Straße 1, 2230 Gänserndorf,
Tel. 02282/2561

Bezirkshauptmannschaft Gmünd
Schremser Straße 8, 3950 Gmünd,
Tel. 02852/52501 - 52503

Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn
Mühlgasse 24, 2020 Hollabrunn,
Tel. 02952/2264

Bezirkshauptmannschaft Horn
Frauenhofner Straße 2, 3580 Horn,
Tel. 02982/2651

Bezirkshauptmannschaft Korneuburg
Bankmannring 5, 2100 Korneuburg,
Tel. 02262/2566

Bezirkshauptmannschaft Krems/Donau
Körnermarkt 1, 3500 Krems/Donau,
Tel. 02732/808

Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld
Am Anger 2, 3180 Lilienfeld,
Tel. 02762/503

Bezirkshauptmannschaft Melk
Abt Karl-Straße 23, 3390 Melk,
Tel. 02752/2381

Bezirkshauptmannschaft Mistelbach
Hauptplatz 4-5, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/2501
Außenstelle Laa/Thaya
Tel. 02522/463
Außenstelle Wolkersdorf
Tel. 02245/2470

Bezirkshauptmannschaft Mödling
Bahnstraße 2, 2340 Mödling,
Tel. 02236/208

Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen
Peischinger Straße 17, 2620 Neunkirchen,
Tel. 02635/62521

Bezirkshauptmannschaft St. Pölten
Am Bischofteich 1, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/52551

Bezirkshauptmannschaft Scheibbs
Rathausplatz 5, 3270 Scheibbs,
Tel. 07482/42101

Bezirkshauptmannschaft Tulln
Hauptplatz 33, 3430 Tulln,
Tel. 02272/2511

Bezirkshauptmannschaft Waidhofen/Thaya
Aigner-Straße 1, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/501

Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt
Neuklosterplatz 1, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/22511

Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung
Alserbachstraße 41, 1091 Wien,
Tel. 01/31343
Außenstelle Klosterneuburg
Tel. 02243/2629, 2362
Außenstelle Purkersdorf
Tel. 02231/2101, 2102
Außenstelle Schwechat
Tel. 01/7076177 od. 707627/1

Bezirkshauptmannschaft Zwettl
Am Statzenberg 1, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/505

Magistrat der Stadt Krems
Obere Landstraße 4, 3500 Krems,
Tel. 02732/801

Magistrat der Stadt St. Pölten
Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/52531

Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs
Oberer Stadtplatz 28, 3340 Waidhofen/Ybbs,
Tel. 07442/2511

Magistrat der Stadt Wr. Neustadt
Hauptplatz 1-3, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/23531


3. Psychosozialer Dienst

a ) Psychosozialer Dienst des Landes Niederösterreich

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Valeriestraße 10, 2500 Baden,
Tel. 02252/89696

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Hauptplatz 16, 2460 Bruck/Leitha,
Tel. 02162/63912

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Gattringerstraße 42, 2345 Brunn/Gebirge,
Tel. 02236/31312

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Hauptstraße 8, 2230 Gänserndorf,
Tel. 02282/8733

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Hauptplatz 2/2. Stock, 2020 Hollabrunn,
Tel.

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Hauptstraße 2, 3400 Klosterneuburg,
Tel. 02243/83312/305

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Marienplatz 1, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/2586

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Holzplatz 3, 2620 Neunkirchen,
Tel. 02635/2687

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Zirkelweg 3, 2320 Schwechat,
Tel. 01/77 31 57

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Donaulände 32, 3430 Tulln,
Tel. 02272/5188

Psychosozialer Dienst des Landes NÖ
Grazerstraße 52, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/23705


b ) Psychosozialer Dienst der Caritas der Diözese St. Pölten

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Ybbsstraße 1, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/3123

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Sigismundgasse 2, 3950 Gmünd,
Tel. 02852/2501

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Pfarrhof, 3350 Haag,
Tel. 07434/2584

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Prof. Karl Scholz-Straße 20, 3580 Horn,
Tel. 02982/2930

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Ringstraße 9, 3500 Krems,
Tel. 02732/76100

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Im Tal 2, 3180 Lilienfeld,
Tel. 02762/2301/405

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Linzerstraße 4, 3390 Melk,
Tel. 02752/2391

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Heitzlergasse 2, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/3486

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Kapuzinerstraße 1, 3270 Scheibbs,
Tel. 07482/3431

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Kolpingweg 6, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/2488

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Sandtorgasse 8, 3370 Ybbs,
Tel. 07412/2433

Psychosozialer Dienst der Caritas St. Pölten
Landstraße 2, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/3512


4. Sachwalter- und Patientenanwaltschaft

4.1. NÖ Landesverein für Sachwalterschaft

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Vereinssitz und Hauptgeschäftsstelle
Roseggerstraße 9, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/77175

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Rathausstraße 11, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/65380

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Ringstraße 9, 3500 Krems,
Tel. 02732/74550

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Hauptstraße 25, 2340 Mödling,
Tel. 02236/48882

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Schöpferstraße 7, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/361630

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Neunkirchnerstraße 13/1, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/26738

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Stauwerkstraße 1, 3370 Ybbs,
Tel. 07412/55680

NÖ Landesverein für Sachwalterschaft
Geschäftsstelle
Bahnhofstraße 2, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/54258

4.2. Verein für Sachwalter- und Patientenanwaltschaft

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Vereinssitz und Geschäftsführung
Stättermayergasse 28-30, 1152 Wien,
01/9825868

a ) Bereich Sachwalterschaft

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Geschäftsstelle
Dr. Karl Liebleitner-Ring 18, 2100 Korneuburg,
Tel. 02262/72824

In den 3 nachstehenden Beratungsstellen ist eine Terminvereinbarung nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle Korneuburg möglich.

Verein für Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft
Beratungsstelle
Marienplatz 1, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/4204

Verein für Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft
Beratungsstelle
Hauptstraße 18, 2230 Gänserndorf,
Tel. 02282/3219

Verein für Sachwalterschaft und
Patientenanwaltschaft
Beratungsstelle
Königstettnerstraße 1a, 3430 Tulln,

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Geschäftsstelle
Nikolaihofgasse 4, 3400 Klosterneuburg,
Tel. 02243/85634

b ) Bereich Patientenanwaltschaft

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Geschäftsstelle NÖ Landesnervenklinik Gugging
Hauptstraße 2, 3400 Maria Gugging,
Tel. 02243/83897

Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft
Geschäftsstelle NÖ Landesnervenklinik West
3362 Mauer bei Amstetten,
Tel. 07475/3021


5. Soziale und sozialmedizinische Dienste

NÖ-Hilfswerk
Hauptgeschäftsstelle
Reichsratsstraße 11, 1010 Wien,
Tel. 01/4080810-0

NÖ-Volkshilfe
Sozialmedizinischer Dienst
Josefstädterstraße 74, 1080 Wien,
Tel. 01/4024021

Caritas der Diözese St. Pölten
Hauskrankenpflege und Heimhilfe
Schulgasse 10, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/844-61

Caritas der Erzdiözese in Wien
Hauskrankenhilfe in NÖ
Steinheilgasse 3, 1210 Wien,
Tel. 01/2594455


6. Sozialversicherungen ( Krankenkassen )

Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger
Kundmanngasse 21, 1031 Wien,
Tel. 01/71132

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien,
Tel. 01/33111-0

Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten
Friedrich-Hillegeist-Straße 1, 1021 Wien,
Tel. 01/21135

Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
Roßauer Lände 3, 1092 Wien,
Tel. 01/31320

Wiener Gebietskrankenkasse
Wienerbergstraße 15-19, 1103 Wien,
Tel. 01/60122

Niederösterreichische Gebietskrankenkasse
Dr.-Karl-Renner-Promenade 14-16, 3101 St. Pölten,
Tel. 02742/899

Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Ghegastraße 1, 1031 Wien,
Tel. 01/79706

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
Josefstädter Straße 80, 1081 Wien,
Tel. 01/40405

Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen
Linke Wienzeile 48-52, 1061 Wien,
Tel. 01/58848

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien,
Tel. 01/54654


7. Arbeitsmarktservice

Arbeitsmarktservice Amstetten
Niklaus Lenau-Straße 12, 3300 Amstetten,
Tel. 07472/61120-0

Arbeitsmarktservice Waidhofen/Ybbs
Ybbstorgasse 11, 3340 Waidhofen/Ybbs,
Tel. 07442/55533-0

Arbeitsmarktservice Baden
Palffygasse 28, 2500 Baden,
Tel. 02252/48377-0

Arbeitsmarktservice Berndorf
Hauptstraße 53, 2562 Berndorf,
Tel. 02672/7705-0

Arbeitsmarktservice Pottendorf
Hauptstraße 11, 2486 Pottendorf,
Tel. 02623/2237-0

Arbeitsmarktservice Bruck/Leitha
Hanuschstraße 4, 2460 Bruck/Leitha,
Tel. 02162/3238-0

Arbeitsmarktservice Gänserndorf
Friedensgasse 4, 2230 Gänserndorf,
Tel. 02282/3535-0

Arbeitsmarktservice Zistersdorf
Hauptstraße 12, 2225 Zistersdorf,
Tel. 02532/316

Arbeitsmarktservice Gmünd
Bahnhofstraße 33, 3950 Gmünd,
Tel. 02852/52541-0

Arbeitsmarktservice Hollabrunn
Koliskoplatz 9, 2020 Hollabrunn,
Tel. 02952/2207-0

Arbeitsmarktservice Horn
Prager Straße 32, 3580 Horn,
Tel. 02982/2676-0

Arbeitsmarktservice Korneuburg
Laaer Straße 11, 2100 Korneuburg,
Tel. 02262/2775-0

Arbeitsmarktservice Krems
Kasernstraße 29, 3500 Krems,
Tel. 02732/82546-0

Arbeitsmarktservice Lilienfeld
Dörflerstraße 2, 3180 Lilienfeld,
Tel. 02762/2268-0

Arbeitsmarktservice Melk
Bahnhofstraße 2, 3390 Melk,
Tel. 02752/2361-0

Arbeitsmarktservice Mistelbach
Oserstraße 29, 2130 Mistelbach,
Tel. 02572/2721-0, ( bzw. 2796-0 )

Arbeitsmarktservice Mödling
Reiterergasse 4, 2340 Mödling,
Tel. 02236/48567-0

Arbeitsmarktservice Neunkirchen
Postgasse 4, 2620 Neunkirchen,
Tel. 02635/62841-0

Arbeitsmarktservice St. Pölten
Rennbahnstraße 4, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/52595-0

Arbeitsmarktservice Scheibbs
Schacherlweg 2, 3270 Scheibbs,
Tel. 07482/2503-0

Arbeitsmarktservice Tulln
Donaugasse 11, 3430 Tulln,
Tel. 02272/2479-0

Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya
Thayastraße 3, 3830 Waidhofen/Thaya,
Tel. 02842/2561-0

Arbeitsmarktservice Wr. Neustadt
Neunkirchner Straße 36, 2700 Wr. Neustadt,
Tel. 02622/21670-0

Arbeitsmarktservice Klosterneuburg
Rathausplatz 4, 3400 Klosterneuburg,
Tel. 02243/2340

Arbeitsmarktservice Purkersdorf
Hauptplatz 4, 3002 Purkersdorf,
Tel. 02231/3376-0

Arbeitsmarktservice Schwechat
Sendnergasse 13-15, 2320 Schwechat,
Tel. 01/7076251-0

Arbeitsmarktservice Zwettl
Weitraer Straße, 3910 Zwettl,
Tel. 02822/52983-0

8. Sonstige

Caritas der Erzdiözese Wien
Trauttmansdorffgasse 15, 1130 Wien,

Caritas der Diözese St. Pölten
Schulgasse 10, 3100 St. Pölten,
Tel. 02742/844

Lebenshilfe Niederösterreich
Zentralverwaltung - Karl Ryker Dorf
Blumauerstraße 525, 2601 Sollenau,
Tel. 02628/48251-0

Bundessozialamt für Wien, Niederösterreich
und Burgenland,
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien,
Tel. 01/58831-0; Fax: 01/5862016

Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Sozialservice,
Geigergasse 5-9, 1050 Wien,
Tel. 01/5441597; Fax: 01/5447000

Sozialservice; Hilfe und Beratung für Menschen in schwierigen Lebenslagen
wählen Sie die Vorwahl Ihrer Landeshauptstadt und die Nummer 1775